Schüler verletzt: Nach Messerangriff in Wuppertal – Anklage gegen 17-Jährigen
EILMELDUNG
Schüler verletzt: Nach Messerangriff in Wuppertal – Anklage gegen 17-Jährigen

Oberlandesgericht entscheidet Puigdemont kommt unter Auflagen und gegen Kaution frei

Schleswig · Der katalanische Separatistenführer Carles Puigdemont wird aus dem Festhaltegewahrsam entlassen. Das schleswig-holsteinische Oberlandesgericht hat zwar einen Auslieferungshaftbefehl erlassen, den Vollzug aber unter Auflagen ausgesetzt. Auf freien Fuß kommt Puigdemont aber frühestens am Freitagmorgen.

 Carles Puigdemont (Archivbild).

Carles Puigdemont (Archivbild).

Foto: dpa, TH fgj

Der Auslieferungshaftbefehl für den katalanischen Separatistenführer bezieht sich nur auf den Vorwurf der Veruntreuung, nicht den der Rebellion.

"Der 1. Strafsenat des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts hat heute auf Antrag des Generalstaatsanwalts gegen Carles Puigdemont Auslieferungshaft und gleichzeitig Haftverschonung unter Auflagen angeordnet", teilte das Oberlandesgericht am Donnerstag mit. Der Senat sei der Auffassung, "dass sich hinsichtlich des Vorwurfs der "Rebellion" die Auslieferung als von vornherein unzulässig erweist". Etwas anderes gelte für den Vorwurf der "Korruption" in Form der Untreue. Insoweit erweise sich die Auslieferung nicht als von vornherein unzulässig, begründete das OLG seine Entscheidung. Anhaltspunkte dafür, dass Puigdemont in Spanien der Gefahr politischer Verfolgung ausgesetzt sein könnte, seien nicht ersichtlich.

Puigdemont muss für die Haftverschonung fünf Auflagen des Gerichts erfüllen. Er darf die Bundesrepublik Deutschland nicht verlassen und muss jeden Wechsel des Aufenthalts mitteilen, wie der stellvertretende Gerichtssprecher Jens Bahr am Donnerstagabend sagte. Außerdem sei die Zahlung einer Sicherheit von 75.000 Euro zu leisten und dem Generalstaatsanwalt mitzuteilen. Puigdemont muss sich einmal wöchentlich bei der Polizei in Neumünster melden. Und er hat Ladungen des Generalstaatsanwalts und des Oberlandesgerichts Folge zu leisten.

Nach Anwaltsangaben ist zunächst unklar gewesen, wann Puigdemont aus der Justizvollzugsanstalt Neumünster entlassen wird. Zunächst müssten die vom Gericht erlassenen Auflagen erfüllt werden, sagte Puigdemonts Rechtsanwalt Till Dunckel der dpa am Donnerstagabend. Das solle so schnell wie möglich geschehen. Nach Angaben einer Justizbediensteten wird Puigdemont nicht mehr am Donnerstagabend auf freien Fuß gesetzt. Das sagte eine JVA-Angestellte zu Journalisten, die sich am Abend vor dem Gefängnis eingefunden hatten. Mit der Freilassung sei frühestens am Freitagmorgen zu rechnen. Puigdemont selbst schrieb am Abend im Kurzbotschaftendienst Twitter: "Vielen Dank an alle!" und fügte hinzu: "Wir sehen uns morgen!"

Der ehemalige Regionalpräsident von Katalonien sitzt im Gefängnis von Neumünster in Gewahrsam, nachdem er am 25. März auf der Rückfahrt von einer Skandinavienreise an der Autobahn 7 in Schleswig-Holstein festgenommen worden war. Grundlage ist ein Europäischer Haftbefehl.

Die spanische Regierung hat versichert, sich an die deutsche Gerichtsentscheidung zu halten. Die Regierung könne die Entscheidung des schleswig-holsteinischen Oberlandesgerichts zwar nicht beurteilen, bevor sie die Einzelheiten kenne, aber sie werde diese respektieren, sagte ein Regierungsbeamter am Donnerstag. Spanien erkenne gerichtliche Entscheidungen auch an, wenn es sie nicht möge.

Anklage wegen "Aufruhrs" gegen katalanischen Polizeichef

Derweil hat die spanische Justiz am Donnerstag den ehemaligen katalanischen Polizeichef Josep Lluís Trapero förmlich wegen "Aufruhrs" angeklagt. Die Richterin am Staatsgerichtshof (Audiencia nacional), Carmen Lamela, erklärte, der frühere Chef der katalanischen Polizeikräfte (Mossos d'Esquadra) sei Teil einer "kriminellen Organisation", die zum Ziel gehabt habe, Katalonien von Spanien abzuspalten.

Anklagen wegen "Aufruhrs" erließ die Richterin auch gegen zwei weitere katalanische Polizeifunktionäre sowie gegen einen ranghohen Beamten des katalanischen Innenministeriums. Den Angeklagten drohen im Fall ihrer Verurteilung bis zu 15 Jahre Haft.

Lamela zufolge handelten die Beschuldigten am vergangenen 1. Oktober, dem Tag der von Madrid verbotenen Volksabstimmung über Kataloniens Unabhängigkeit, und davor gemäß einer "wohlüberlegten, perfekt koordinierten Strategie".

Die spanische Justiz wirft den katalanischen Mossos d'Esquadra vor, nicht gegen das vom spanischen Verfassungsgericht für unrechtmäßig erklärte Referendum eingeschritten zu sein. Stattdessen wurde der Volksentscheid am 1. Oktober durch das Eingreifen der paramilitärischen Guardia Civil und der spanischen Nationalpolizei massiv behindert.

Die spanische Zentralregierung hatte Trapero am 28. Oktober seines Postens enthoben. Einen Tag zuvor hatte Madrid die Region im Nordosten Spaniens unter Zwangsverwaltung gestellt.

(felt)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort