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Ex-RAF-Terrorist kommt frei: Opfer und Politiker protestieren

zuletzt aktualisiert: 24.11.2008 - 17:35

Stuttgart (RPO). Nach 26 Jahren hinter Gittern kann der ehemalige RAF-Terrorist Christian Klar ein Leben in Freiheit führen. Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart entschied am Montag, den Rest seiner lebenslangen Freiheitsstrafe mit Wirkung zum 3. Januar 2009 zur Bewährung auszusetzen. Es gebe keine Anhaltspunkte für eine "fortdauernde Gefährlichkeit" Klars, hieß es zur Begründung. Der Beschluss rief ein geteiltes Echo hervor: Kritik wurde in der CSU laut, während etwa der Grünen-Politiker Christian Ströbele die Entscheidung begrüßte.

Das OLG entsprach mit der Entscheidung einem Antrag der Bundesanwaltschaft. Auch die Leitung der Justizvollzugsanstalt Bruchsal, in der der 56-Jährige einsitzt, hatte Klars Entlassung befürwortet. Das Gericht musste nach eigenen Angaben allein darüber befinden, ob von Klar weiter erhebliche Straftaten zu befürchten sind. Dies wurde verneint. Dabei beriefen sich die Richter unter anderem auch auf positive Prognosegutachten. Zudem fand eine Anhörung des Häftlings statt.

Als entscheidend erachtete das Gericht, dass das kriminelle Handeln von Klar eng mit dessen früherer Zugehörigkeit zur RAF verbunden gewesen sei, diese aber seit 1998 unter Mitwirkung Klars aufgelöst ist und Klar bereits zuvor unmissverständlich geäußert habe, vom bewaffneten Kampf Abstand zu nehmen. Auch sei bisher keines der entlassenen Ex-RAF-Mitglieder wieder einschlägig straffällig geworden, hieß es weiter. Die Erklärung Klars, er schließe dies auch für sich aus, sei glaubhaft.

"Landshut"-Co-Pilot Jürgen Vietor zeigt kein Verständnis für die Entscheidung. Foto: ddp, ddp

Der 56-jährige Klar war 1985 wegen neunfachen Mordes und elffachen versuchten Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Er wurde unter anderem der Beteiligung an der Ermordung von Generalbundesanwalt Siegfried Buback und Arbeitgeberpräsident Hanns-Martin Schleyer für schuldig befunden. 1998 hatte das OLG entschieden, dass Klar mindestens 26 Jahre in Haft verbringen muss. Diese Frist läuft am 3. Januar ab. Dass Klar, der bereits 14 Ausgänge aus der JVA hatte, genau an diesem Tag entlassen wird, gilt aber als eher unwahrscheinlich. JVA-Leiter Thomas Müller will die Freilassung so bewerkstelligen, "dass er nicht unbedingt von den Medien abgefangen wird".

Der Sohn des ermordeten Siegfried Buback, Michael Buback, hatte bereits vor der Entscheidung erklärt, er akzeptiere die Regeln. Er appellierte aber an Klar, endlich sein Schweigen zum damaligen Attentat zu brechen. Der frühere RAF-Anwalt Ströbele erklärte, die gesetzlichen Voraussetzungen für Klars Entlassung seien offenbar gegeben. Dass Klar keine Reue zeigt, sei nicht entscheidend. "Moral ist etwas anderes als Recht. Und Reue ist keine gesetzliche Voraussetzung für eine Haftentlassung", sagte Ströbele.

Skeptische Töne gab es bei der Gewerkschaft der Polizei (GdP). GdP-Chef Konrad Freiberg äußerte zwar Verständnis für die rechtliche Situation. Als Polizist, der die Zeit des RAF-Terrorismus miterlebt habe, verspüre er aber "tiefe Bitternis". Noch eindeutiger fiel die Kritik in den Reihen der CSU aus. Klar habe nie Verständnis dafür gezeigt, "welches Leid und welchen Kummer seine Taten ausgelöst haben", monierte Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU). Der frühere Co-Pilot der 1977 entführten "Landshut"-Maschine, Jürgen Vietor, sah sich gar veranlasst, sein Bundesverdienstkreuz zurückzugeben. Er sei "enttäuscht und verbittert" über die OLG-Entscheidung, teilte er Bundespräsident Horst Köhler als Grund mit.

Quelle: ap

 
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