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Nebentätigkeiten: Otto Schily hat gegen Regeln verstoßen

zuletzt aktualisiert: 20.02.2008 - 10:45

Berlin (RPO). Das Bundestagspräsidium hat einen Verstoß des früheren Innenministers Otto Schily gegen die parlamentarischen Regeln zur Veröffentlichung von Nebentätigkeiten festgestellt.

Der SPD-Abgeordnete habe Honorare aus seiner Tätigkeit als Anwalt nicht ordnungsgemäß angezeigt, hieß es in einer am Mittwoch veröffentlichten Erklärung des Präsidiums. Damit droht Schily ein Bußgeld bis zu 44.000 Euro.

Zunächst wird die Feststellung des Verstoßes jedoch in einer Drucksache veröffentlicht. Vor der Entscheidung über ein Bußgeld muss Schily vom Bundestagspräsidium angehört werden.

Der SPD-Politiker, der mit seinen 75 Jahren Alterspräsident des Bundestags ist, hatte sich trotz mehrfacher Aufforderung von Bundestagspräsident Norbert Lammert geweigert, Nebeneinkünfte aus seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt detailliert offenzulegen. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts sind die Parlamentarier aber dazu verpflichtet.

Schily hatte um Fristverlängerung gebeten

Schily hatte Bundestagspräsident Norbert Lammert zuvor um eine Verlängerung der Frist zur Stellungnahme zu seinen Nebentätigkeiten bis zum 15. März gebeten. Die eigentliche Frist war heute abgelaufen.

Er habe sich im Januar an die Rechtsanwaltskammer Berlin gewandt und um eine schriftliche Stellungnahme zu der Frage gebeten, "ob es mit meinen anwaltlichen Pflichten vereinbar ist, dem Bundestagspräsidenten Einzelangaben zu bestimmten Mandaten - wenn auch in sogenannter anonymisierter Form - zu machen", sagte Schily der "Passauer Neuen Presse" zufolge. Der Gesamtvorstand der Rechtsanwaltskammer wolle jedoch erst am 10. März über die Anfrage beraten.

In einem Brief, der bei Lammert am Montag eingegangen sei, bat Schily daher um Aufschub, schrieb die Zeitung weiter. In der Sache sehe er sich weiterhin "außerstande", seine Einnahmen offen zu legen, sagte der Exinnenminister den Angaben zufolge. Er werde jedoch seinen "Standpunkt überprüfen", sollte die Rechtsanwaltskammer bestätigen, "dass ich ohne Verstoß gegen meine anwaltlichen Verpflichtungen in anonymisierter Form einzelmandatsbezogene Angaben machen darf". Gleiches habe er sich von Lammert erbeten für den Fall, dass die Rechtsanwaltskammer Schilys Auffassung teile.

Quelle: ap

 
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