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Offenlegung von Nebeneinkünften: Otto Schily scheitert vor Gericht

zuletzt aktualisiert: 30.09.2009 - 19:44

Leipzig (RPO). Der SPD-Bundestagsabgeordnete Otto Schily ist mit einer Klage gegen Pflichten zur Offenlegung seiner Nebeneinkünfte gescheitert. Allerdings hob das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ein von Bundestagspräsident Norbert Lammert gegen Schily verhängtes Ordnungsgeld von 22.000 Euro auf. Grund sind Ungereimtheiten in der Verwaltungspraxis des Bundestags.

 Foto: ddp, ddp
Foto: ddp, ddp

Schily und dessen SPD-Kollege Volker Kröning, der ebenfalls in Leipzig geklagt hatte, seien ihren Anzeigepflichten nicht im erforderlichen Maße nachgekommen, erklärte der Vorsitzende Richter Franz Bardenhewer. Das Argument der Abgeordneten, sie könnten ihre Nebeneinkünfte wegen einer möglichen Verletzung ihrer Schweigepflicht als Anwälte dem Bundestagspräsidium nicht offenlegen, ließ das Gericht nicht gelten.

Dennoch hob es die Ordnungsgelder gegen Schily und auch gegen Kröning - er sollte 15.000 Euro zahlen - auf. Denn die Richter sahen einen Verstoß der Bundestagsverwaltung gegen die Gleichbehandlung aller Abgeordneten: Während Einzelanwälte ihre Einkünfte aus Nebentätigkeiten offenlegen müssen, gilt dies für Anwälte in Anwaltssozietäten nicht. Dies sei eine "gleichheitswidrige Verwaltungspraxis", erklärte Richter Bardenhewer. Er forderte den Bundestag auf, die Regeln anzugleichen.

140.000 Euro von Siemens

Schily, früher RAF-Verteidiger, hatte seit 2006 neben seinem Abgeordneten-Mandat auch wieder als Anwalt gearbeitet. Anders als in den Regeln des Bundestags zu Nebeneinkünften gefordert, wollte er dem Bundestagspräsidium nicht seine Mandate und die zugehörige Vergütung aufschlüsseln. Unter anderem geht es um ein vermutetes Honorar des Siemens-Konzerns von 140.000 Euro an Schily. Der SPD-Politiker hatte sich auf Nachfrage Lammerts geweigert, sich dazu zu äußern.

Derartige Angaben gegenüber dem Bundestag widersprächen der Verschwiegenheitspflicht als Anwalt, argumentierte der frühere Bundesinnenminister vor den Richtern in Leipzig. Er sei dem Bundestagspräsidium aber entgegengekommen: Er habe die Mandate zwar nicht mit den tatsächlichen Honorarbeträgen, wohl aber mit Einkommensstufen genannt. Das habe Lammert aber nicht ausgereicht.

Schily argumentierte, wenn Anwälte die Schweigepflicht nicht einhalten könnten, wären sie in ihrer Berufsausübung gehindert. In letzter Konsequenz würde dies bedeuten, dass nur noch Berufspolitiker im Bundestag säßen.

"Schlachten der Vergangenheit"

Für die Abgeordneten gilt seit 2007 ein zweistufiges Verfahren, das Interessenkonflikte zwischen ihrer beruflichen Tätigkeit und ihrem Mandat offen legen soll: Sie müssen nur dem Bundestagspräsidenten Einzelheiten ihrer Nebeneinkünfte aufschlüsseln. Dieser veröffentlicht diese dann in sehr allgemeiner Form nach Einkommensstufen. Anlass der verschärften Regeln waren mehrere Fälle, in denen Abgeordnete jahrelang von ihren früheren Arbeitgebern - dem VW- und dem RWE-Konzern - noch nebenbei bezahlt worden waren.

Dieses Verfahren zur Veröffentlichung von Nebeneinkünften sei vom Bundesverfassungsgericht 2007 ausdrücklich gebilligt worden, sagte der Rechtsvertreter des Bundestags, Christian Kirchberg. "Hier werden Schlachten der Vergangenheit geschlagen", meinte er. Auch die Frage der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht sei geklärt.

Der Vorsitzende Richter Bardenhewer machte bereits in der Verhandlung deutlich, dass der Spielraum für einen Erfolg von Schilys Klage sehr eng ist. Die Entscheidung des Verfassungsgerichts sei umfassend und für das Bundesverwaltungsgericht bindend.

Schily hatte sich nicht mehr zur Wahl gestellt und scheidet mit der konstituierenden Sitzung des neuen Bundestags Ende Oktober aus dem Parlament aus.

Quelle: AP/csi

 
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