Hospiz- und Palliativversorgung Bundestag beschließt bessere Versorgung Sterbender

Berlin · Die Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland wird stärker gefördert und flächendeckend ausgebaut. Das hat der Bundestag am Donnerstag beschlossen. Schwerstkranke und Sterbende sollen damit künftig besser versorgt werden.

 Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) bezeichnet das Gesetz als "ein Gebot der Menschlichkeit".

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) bezeichnet das Gesetz als "ein Gebot der Menschlichkeit".

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Der Bundestag beschloss das entsprechende Gesetz mit den Stimmen von Union, SPD und Grünen bei Enthaltung der Linken. Ziel sei es, "kranke Menschen intensiver zu versorgen und in der letzten Lebensphase individueller betreuen zu können", sagte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU).

Linke und Grüne hatten sich in eigenen Anträgen für umfangreichere Angebote eingesetzt. Vor allem die Grünen lobten aber das parteiübergreifende Bemühen um eine bessere Sterbebegleitung. Sozialverbände werteten die Regelung als wichtig, aber teilweise unzureichend.

Mit dem Gesetz werden etwa die stationären Kinder- und Erwachsenen-Hospize und ambulante Hospizdienste finanziell stärker gefördert. Die Kassen sollen bei Erwachsenen-Hospizen 95 Prozent der zuschussfähigen Kosten tragen statt bisher 90 Prozent. Ambulant tätige Palliativmediziner erhalten mehr Honorar und Alten- und Pflegeheime sollen sicherstellen, dass ihre Bewohner Palliativmedizin in Anspruch nehmen können.

Pflegekräfte sollen für die Sterbebegleitung geschult werden. Beseitigt werden sollen auch Versorgungslücken insbesondere im ländlichen Raum. Ferner ist eine bessere Beratung und Unterstützung der Trauerbegleitung vorgesehen. Der Gesetzgeber will durch Berichtspflichten eine angemessene Umsetzung garantieren.

Bislang gibt Deutschland pro Jahr rund 400 Millionen Euro für diesen Bereich aus. In der Koalition wird mit 150 bis 200 Millionen Euro Mehrkosten im Jahr gerechnet.

"Schwerkranken Menschen Hilfe im Sterben zu bieten, ist ein Gebot der Menschlichkeit", so Gröhe. "Wir können den Menschen nicht die Angst vor dem Sterben nehmen." Unerträglicher Schmerz und Einsamkeit in der letzten Lebensphase müssten aber nicht sein.

Birgit Wöllert (Linke) forderte einen Versorgungsanspruch für alle, unabhängig von der Art der Erkrankung, Versicherung oder Wohnort. Ihre Parteikollegin Pia Zimmermann kritisierte, grundlegende Ungerechtigkeiten und Leerstellen blieben bestehen.

Elisabeth Scharfenberg (Grüne) beklagte eine lückenhafte Versorgung auf dem Land. Selbst Pflegeheime seien oft überfordert, so stürben viele Menschen gegen ihren Willen in Krankenhäusern. Die Regelung sei ein kleiner erster Schritt auf dem Weg zu einer guten Versorgung.

Nach den Worten des SPD-Gesundheitsexperten Karl Lauterbach erhält nur jeder fünfte bislang die notwendige Versorgung. Das Gesetz solle die bestehe "völlige Fehlverteilung" medizinischer Bemühungen am Lebensende korrigieren. Lauterbach räumte ein, dass auch die neue Regelung den Bedarf bei weitem nicht decke.

Für den CDU-Abgeordneten Hubert Hüppe (CDU) ist die Regelung zugleich "ein wichtiger Beitrag zur Suizidprävention". Er hob besonders den Beitrag der Ehrenamtlichen und Angehörigen hervor, die größere Unterstützung verdienten.

(hebu/KNA)
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