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Neues Gesetz in NRW: Parkkralle gegen Steuersünder

zuletzt aktualisiert: 02.03.2008 - 10:43

Düsseldorf (RPO). Wer seine Steuern nicht zahlt, muss damit rechnen, dass sein Auto künftig "gekrallt" wird: Im Kampf gegen Steuersünder setzt das Finanzministerium in NRW erstmals Parkkrallen ein, die dazu dienen, die Räder von Fahrzeugen blockieren.

Ab dem 1. März können die Behörden gegen säumige Steuerzahler zum Einsatz von Radblockierschlössern greifen, die auch unter dem Begriff "Parkkrallen" bekannt sind. Zuvor sei diese Methode in einzelnen Finanzämtern erfolgreich getestet worden, teilte das Ministerium weiter mit.

Komme die "Kralle" zum Einsatz, werde sie an einem der Räder des Fahr­zeugs befestigt und verhindert so jede weitere Teilnahme am Straßen­verkehr. Gut sichtbar angebrachte Warnplaketten informieren demnach über die Blockierung des Fahrzeugs. Auf diesen Plaketten sei zugleich die Tele­fonnummer des Ansprechpartners im Finanzamt angegeben. Nach Be­zahlung der Rückstände werde das Fahrzeug wieder freigegeben. Werde dem Finanzamt nicht innerhalb von drei Tagen nach dem Anlegen der "Kralle" ein Zahlungsnachweis vorgelegt, müssten die Betroffenen mit dem Abschleppen des Fahrzeugs rechnen.

Die Bundesländer Saarland, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen sowie einige Kommunen nutzen die Vorteile der "Park­kralle" den Angaben zufolge schon seit längerem.

Quelle: afp

 
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