Bundestags-Entschluss: Patientenverfügungen künftig verpflichtend
zuletzt aktualisiert: 18.06.2009 - 17:23Berlin (RPO). Sechs Jahre lang hatte die Debatte gedauert, nun hat der Bundestag ein Patientenverfügungsgesetz auf den Weg gebracht. 317 Abgeordnete stimmten am Donnerstag im Parlament für einen von drei vorgelegten fraktionsübergreifenden Gesetzentwürfen, wonach der Patientenwille oberste Priorität hat. Die Gerichte sollen nur im Streitfall eingeschaltet werden.
Dies gilt unabhängig von Art und Stadium der Krankheit - also auch dann, wenn die Krankheit nicht zwingend zum Tod führt. 233 Parlamentarier stimmten dagegen, fünf enthielten sich.
Der Vorlage des SPD-Abgeordneten Joachim Stünker folgten ein Großteil der SPD-Fraktion sowie viele Abgeordnete der FDP, Linken und eine Reihe von Grünen. 57 Abgeordnete beteiligten sich nicht an der Abstimmung.
Mit der Entscheidung endet eine rund sechs Jahre andauernde Kontroverse, ob es für Patientenverfügungen eine gesetzliche Regelung geben sollte. Mit solchen Verfügungen können Menschen vorab festlegen, wie sie im Fall von schwerer Erkrankung und Nichteinwilligungsfähigkeit behandelt werden wollen. Der Bundesgerichtshof hatte 2003 entschieden, dass nach geltender Rechtslage eine Patientenverfügung zur Beendigung lebensverlängernder Maßnahmen nicht automatisch ausreicht.
Bundestag debattiert 100 Minuten
Der Entscheidung am Donnerstag ging eine rund 100-minütige Debatte und ein knapp einstündige Folge an Abstimmungen voraus. Dabei mussten die Abgeordneten auch über die Abstimmungsfolge zwischen drei konkurrierenden Gesetzentwürfen entscheiden. Dabei setzte sich die Stünker-Gruppe, die bereits in den letzten Monaten zahlenmäßig am stärksten war, mit ihren Vorstellungen durch.
Der von Stünker initiierte Entwurf sieht vor, dass Patientenverfügungen ohne Einschränkung - also unabhängig von Art und Stadium der Erkrankung - verbindlich sind, sofern sie in schriftlicher Form vorliegen. Das Gesetz schreibt keine verbindliche Beratung vor Abfassung einer Verfügung vor.
Der Betreuer oder der Bevollmächtigte des Patienten muss gegenüber den Ärzten dafür sorgen, die Verfügung durchzusetzen. Voraussetzung ist aber, dass die Erklärung auch die tatsächliche Behandlungssituation überhaupt erfasst. Deshalb spricht das Gesetz von einem "dialogischen Prozess" zwischen Arzt und Betreuer.
In der Debatte sagte Stünker, das verfassungsrechtlich garantierte Selbstbestimmungsrecht des Menschen müsse sichergestellt sein. Er sprach von einer klaren Regelung, die nicht auf Richterrecht, sondern auf Selbstbestimmung setze.
Dagegen forderte die frühere Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD), in jedem Fall sei zu prüfen, "ob die Patientenverfügung mit der konkreten Lage in Einklang steht". Sie warnte vor wachsendem Druck zur Beendigung der Behandlung Sterbenskranker in einer älter werdenden Gesellschaft.
In der sachlichen, gelegentlich auch ungewöhnlich persönlich gefärbten Debatte gab es 17 Beiträge. Die frühere FDP-Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, die Stünker unterstützte, sagte, das Gesetz werde vielen Menschen Mut machen und Sicherheit bieten.
Der Unionspolitiker Wolfgang Zöller (CSu), der in einem eigenen Entwurf die Rolle des Arztes als Entscheider betont hatte, wandte sich gegen einen gesetzlich geregelten Automatismus, der auf bloße buchstabengetreue Umsetzung setze.
Unter anderem Katrin Göring-Eckardt (Grüne), Rene Röspel (SPD) und Otto Fricke (FDP) warben für ein abgestuftes Konzept des CDU-Politikers Wolfgang Bosbach. Röspel warnte davor, von gesunden Personen verfasste Verfügungen gleichzusetzen mit dem Willen von Sterbenskranken.
Schwerstkranke Menschen änderten häufig in einer konkreten Situation ihre Meinung. Der CDU-Politiker Hubert Hüppe warb für einen Antrag, der einen Verzicht auf jede gesetzliche Regelung vorsah. Er stieß in einer ersten Abstimmung auf wenig Zustimmung.
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