Das Urteil
Die Bundesregierung muss eine Neuregelung für die Pendlerpauschale finden. Die geltende Fassung ist nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichtes verfassungswidrig. Bis der Bund ein neues Gesetz vorlegt, gilt wieder die alte Pauschale: Die Finanzämter müssen rückwirkend 30 Cent ab dem ersten Kilometer steuerlich anerkennen.
Die Fakten
Nach der jüngsten Regelung durch den Bund konnten Berufstätige erst ab dem 21. Kilometer Wegekosten in der Steuererklärung angeben. Die Bundesregierung hatte das zum Januar 2007 so beschlossen. Die ersten 20 Kilometer zwischen Wohnort und Arbeitsplatz konnten nicht mehr steuerlich abgesetzt werden. Die Karlsruher Richter haben das als verfassungswidrig erklärt.
Der Hintergrund
Das Bundesverfassungsgericht schließt sich damit weitgehend der Argumentation des Bundesfinanzhofs an. Der hatte sich an die Richter in Karlsruhe gewandt, weil er durch die weitgehende Streichung der Pendlerpauschale zum 1. Januar 2007 den Grundsatz der Gleichbehandlung und den Schutz von Ehe und Familie gefährdet sah.
Das "Werkstorprinzip"
Der Gesetzgeber hatte mit der jüngsten Regelung die Fahrten zur Arbeit der Privatsphäre zugeordnet. Es gilt das "Werkstorprinzip". Die Anerkennung von Fahrtkosten ab dem 21. Kilometer galt als Härtefallregelung. Der Bundesfinanzhof und andere Gerichte sahen darin eine Ungleichbehandlung der Arbeitnehmer, weil Wegekosten nun einmal notwendig mit der Arbeit verbunden seien.
Die Begründung
Die vom Gesetzgeber angeführte Begründung für die Streichung der Entfernungspauschale reichte den Karlsruher Richtern nicht aus. Das "fast ausschließlich angeführte Ziel der Haushaltskonsolidierung" könne trotz aller Dringlichkeit für sich genommen die Streichung der Entfernungspauschale nicht rechtfertigen, betonte der Zweite Senat. Der "rein fiskalische Zweck staatlicher Einnahmeerhöhung" sei kein hinreichender Grund. Anerkannt wären höchstens "Förderungs- und Lenkungsziele" wie verkehrs- und umweltpolitische Ziele.
Die Folgen
Der Gesetzgeber muss nun die Pendlerpauschale rückwirkend zum 1. Januar 2007 verfassungsgemäß umgestalten. Bis das geschehen ist, gilt rückwirkend zum 1. Januar 2007 die alte Regelung: 30 Cent ab dem ersten Kilometer. Steuerzahler können noch Anfang 2009 mit Steuerrückzahlungen rechnen
Rückerstattungen
Wann das geschieht, hängt vom jeweiligen Finanzamt ab. Im föderalen System der Bundesrepublik bringt das große Unterschiede mit sich. Experten rechnen damit, dass Rückerstattungen in manchen Fällen schon innerhalb weniger Wochen erfolgen, während es bei anderen Ämtern vier Monat dauern kann.
Gibt es einen Haken?
Ja und Nein. Die gesetzliche Neuregelung der Bundesregierung wird rückwirkend zum 1. Januar 2007 gelten und könnte somit auch Folgen für die Rückerstattungen haben. Doch hat der Bund garantiert, die alte Pauschale für die Jahre 2007 bis 2009 in voller Höhe anerkennen zu wollen.
Die Neuregelung
Wie die Bundesregierung die Pendlerpauschale regeln wird, ist noch offen. Laut Finanzministerium soll das neue Gesetz in Ruhe vorbereitet werden. Vor Anfang 2010 sei nicht damit zu rechnen.