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Verentscheidung in Karlsruhe: Pendlerpauschale vor Gericht

VON ALEXANDER VON GERSDORFF UND MICHAEL BRÖCKER - zuletzt aktualisiert: 09.09.2008 - 21:43

Berlin (RP). Finanzminister Peer Steinbrück will am Mittwoch persönlich vor dem Bundesverfassungsgericht die gekürzte Pendlerpauschale verteidigen. Sein Gegenspieler ist Steuerzahler-Präsident Däke. Das Urteil folgt im Spätherbst.

 Foto: ddp
Foto: ddp

Zur Zukunft der Pendlerpauschale fällt am Mittwoch in Karlsruhe die Vorentscheidung. Gewinner ist, wer vor dem Bundesverfassungsgericht die besseren Argumente hat: Finanzminister Steinbrück (SPD) oder sein Gegenspieler Karl Heinz Däke, Präsident des Steuerzahlerbundes. Steinbrück wird die Anfang 2007 gekürzte Pauschale verteidigen, Däke unterstützt den Musterprozess zur Wiedereinführung der alten Regelung. Dabei kommen den Klägern die gestiegenen Energiepreise entgegen. Mit dem Urteil wird im Spätherbst gerechnet.

Minister erscheint persönlich

Der Minister persönlich will die Richter mit einem leidenschaftlichen Plädoyer von der Richtigkeit der Abschaffung überzeugen. „Die Abschaffung der Entfernungspauschale verschafft finanzpolitischen Spielraum für die kommenden Generationen”, sagte er unserer Zeitung. Das Energiekosten-Argument lässt er nicht gelten: „Der Preisanstieg ist auf weltwirtschaftliche Entwicklungen zurückzuführen. Der Markt reagiert auf das begrenzte Angebot sowie auf neue, energiehungrige Nachfrager wie China und Indien.”

Wenn man jetzt über steuerliche Maßnahmen in die globale Preissetzung eingreifen würde, so der Minister weiter, würde dies nur die Gewinne der Ölförderländer und der Mineralölwirtschaft erhöhen. „Der Verbraucher stünde am Ende mit leeren Händen da, und die Staatskasse wäre geplündert.” Auch Kanzlerin Merkel lehnt eine Rückkehr zur alten Pendlerpauschale ab. Sie habe für das Gesetz in seiner jetzigen Form gestimmt, sagte sie. „Wir hatten uns für eine Lösung zugunsten der Lang-Pendler entschieden. Dafür bin ich.”

"Willkürliche Kürzung"

Däke argumentiert steuerrechtlich: „Nach unserer Auffassung handelt es sich um eine willkürliche Beschränkung des Werbungskostenabzugs. Damit wird das verfassungsrechtlich gebotene Prinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit verletzt.” Es sei „gerade keine Subvention, die von der Bundesregierung je nach Kassenlage abgeschafft werden kann”. Däke wird in Karlsruhe aber nicht selbst reden, sondern Steueranwalt Ralf Thesing, Justitiar des Steuerzahlerbundes für Bremen und Niedersachsen, vorschicken.

Das Verfahren in Gang gebracht hatte Sebastian Wagner, technischer Sachbearbeiter bei der Eon-Tochtergesellschaft Edis, der mit Freundin und Kind in Neustrelitz wohnt. Sein Arbeitgeber lag zunächst quasi vor der Haustür, wurde dann aber 75 Kilometer weit weg in ein Gewerbegebiet verlagert. Die finanzielle Einbuße Wagners beträgt knapp 500 Euro im Jahr. Das Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern folgte der Auffassung des Klägers zwar nicht, ließ aber die Revision vor dem Bundesfinanzhof zu. Dieser entschied im Januar zugunsten des Klägers und leitete den Fall sofort nach Karlsruhe weiter.

Däke warnte die Regierung, im Falle einer Niederlage in Karlsruhe einfach den Kilometerpauschsatz von 30 Cent zu senken: „Angesichts der hohen Spritpreise wäre das ebenfalls verfassungswidrig. Steinbrück kann sich darauf verlassen: Der Bund der Steuerzahler würde wieder klagen.”

Quelle: RP

 
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