NPD-Verfahren in Karlsruhe Der Anwalt, dem die Rechtsextremen vertrauen

Karlsruhe · Der Rechtsanwalt Peter Richter, selbst NPD-Funktionär, tritt im Verbotsverfahren gegen seine Partei in Karlsruhe selbstbewusst auf. Aber er hat sich verkalkuliert.

 Selbstbewusster Auftritt, dünne Ausführungen: Rechtsanwalt Peter Richter.

Selbstbewusster Auftritt, dünne Ausführungen: Rechtsanwalt Peter Richter.

Foto: dpa, ua pil

Wenn Peter Richter, der 30 Jahre alte Rechtsanwalt, Vorwürfe gegen die NPD aufzählt, und das tut er oft, dann sagt er: "Oder weiß der Kuckuck was." Er sagt es alternativ für all das, was er vergessen haben könnte. Aber Richter vergisst natürlich nichts. Bei dem jungenhaften Mann mit Kurzhaarschnitt, Nullachtfünfzehn-Brille und Robe wechselt lediglich die Farbe der Krawatte. Sonst sieht er so aus, als existiere er nur in dieser Robe.

Ein Mann der rechten Fälle

Richter ist der Mann für die rechten Fälle. Wenn die NPD vor Gericht landet, ist der Rechtsanwalt mit zwei Prädikatsexamina zur Stelle. Er vertritt die Rechtsextremen. Richter zieht vor das Bundesverfassungsgericht, weil der Bundespräsident seine Partei "Spinner" nennt. Er kämpft gegen die Sperrklausel bei der Wahl zum EU-Parlament und dafür, dass verbotene Wahlplakate wieder aufgehängt werden. Und natürlich ist er auch jetzt da, vor dem Bundesverfassungsgericht, da die NPD, deren stellvertretender Vorsitzender er im Saarland ist, vor dem Verbot steht. Vor der "Todesstrafe", wie Richter sagt.

Der viel gelobte Jurist genießt es, den Verfassungsrichtern Paroli bieten zu dürfen. Er redet lange und schnell. Er verschluckt Silben oder ganze Wörter, verhaspelt sich und redet weiter. Er hält Parteiverbote für verfassungswidrig, argumentiert mit angeblichen Irrtümern bei der Entstehung des Grundgesetzes und glaubt, vom Verfassungsschutz überwacht zu werden. Er hatte "Knaller" angekündigt. Bisher allerdings hat es höchstens gepufft, wenn Richter mit dem Ärmel das Mikrofon berührte.

Gut vorbereitet

Akribisch hat er sich vorbereitet, Akten gewälzt, Protokolle abgehört und in der Geschichte gewühlt. Er hat behauptet, inhaltlich nichts vorbereiten zu können, und trotzdem über Nacht einen schweren Schriftsatz hervorgezaubert. Und er musste ansehen, wie sich die Richter von alldem nicht beeindrucken ließen. Wie sie weiterfragten, wie die NPD das genau meint mit der "Volksgemeinschaft" und den "ethnischen Deutschen". Niemand weiß, wie sich die Richter nach langem Nachdenken im Sommer entscheiden werden. Aber es ist klar, dass sich Peter Richter das anders vorgestellt hat. Er ist vorerst gescheitert.

Dünne Ausführungen

Die Richter hakten am vorerst letzten Verhandlungstag auf beiden Seiten kritisch nach. Die mündlichen Ausführungen des NPD-Vorsitzenden Frank Franz zur "Volksgemeinschaft" widersprächen dem eigenen Parteiprogramm, sagte Richter Peter Müller. Aber auch Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) merkte, dass der Senat seine Ausführungen für dünn hielt.

0,5 Prozent aller Kommunalmandate habe die NPD inne, sagte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle - wie das denn eine Gefahr für die Demokratie sein könne. Auch der frühere NPD-Vorsitzende Holger Apfel zeichnete das Bild einer inkompetenten Partei. Das wiederum könnte Peter Richter in die Hände spielen - dann nämlich, wenn das Gericht zu dem Ergebnis kommt, dass die NPD zu unbedeutend für ein Verbot ist.

(her)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort