Integrationsgesetz Pflicht-Wohnsitz für Flüchtlinge in NRW soll zügig kommen

Berlin · Die Länder können Flüchtlingen künftig einen Wohnort zuweisen. Der Bundestag will an diesem Donnerstag das Integrationsgesetz beschließen, das diese Regelung vorsieht. Eine Umfrage unserer Redaktion unter den Ländern ergab, dass wahrscheinlich ein Flickenteppich an Regelungen entstehen wird.

 "Fordern und Fördern" - unter diesem Motto steht das Integrationsgesetz, dass auch die Wohnsitzauflage beinhaltet.

"Fordern und Fördern" - unter diesem Motto steht das Integrationsgesetz, dass auch die Wohnsitzauflage beinhaltet.

Foto: dpa

Die Kommunen warten schon lange auf das Gesetz. Die Präsidentin des Deutschen Städtetags, Eva Lohse, dringt auf Umsetzung: "Die Städte appellieren an die Länder, die Wohnsitzauflage zu nutzen und möglichst schnell und ohne großen Verwaltungsaufwand zu verwirklichen." Neben ihrem integrationsbefördernden Potenzial könne die Wohnsitzauflage die Städte vor Überforderung bewahren.

Das Bundesgesetz sieht vor, dass die Flüchtlinge künftig in dem Bundesland für drei Jahre bleiben müssen, in dem auch ihr Verfahren läuft. Wer einen auskömmlichen Job hat, ist von der Wohnsitzauflage befreit. Die Neuregelung geht darauf zurück, dass die Flüchtlinge gerne in größere Städte ziehen, in denen schon Verwandte leben. Dies führte in der Vergangenheit dazu, dass in einzelne Städte in Nordrhein-Westfalen mehr Flüchtlinge zogen, als integriert werden können. Die Länder können Flüchtlingen nun Kommunen zuweisen oder bestimmte Städte oder Stadtteile als Zuzugsgebiet ausnehmen.

(qua)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort