Verhütung Bundesrat hebt Rezeptpflicht für "Pille danach" auf

Leipzig · Nach langer Debatte hat der Bundesrat am Freitag endgültig die Freigabe der "Pille danach" beschlossen. Ab Mitte März können Frauen im Notfall das Medikament in der Apotheke auch ohne Rezept bekommen, um eine ungewollte Schwangerschaft zu verhindern. Die wichtigsten Fragen und Antworten.

"Pille danach" - Bundesrat hebt Rezeptpflicht auf
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Warum wird die Rezeptpflicht aufgehoben?

Auf politischer Seite fordern SPD, Linke und Grüne schon seit längerem die Freigabe der Pille danach. Auch der Bundesrat hatte schon einmal 2013 dafür gestimmt. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) sträubte sich zunächst gegen die Aufhebung der Rezeptpflicht und begründete dies vor allem mit möglichen schweren Nebenwirkungen, aber auch mit dem Festhalten an der ärztlichen Beratung. Nachdem aber die EU-Kommission für die Freigabe der Pille votierte, zieht Deutschland nun doch nach.

Wie wirkt die "Pille danach"?

In Deutschland stehen Notfallkontrazeptiva mit zwei Wirkstoffen zur Verfügung: Levonorgestrel (Pidana) und Ulipristalacetat (ellaOne). Beide unterdrücken oder verzögern den Eisprung. Sie verhindern dadurch eine Befruchtung, wenn es vor dem Eisprung zum ungeschützten Geschlechtsverkehr gekommen ist. Es wird jeweils eine Tablette genommen. Um den Eisprung herum ist die Wahrscheinlichkeit für eine Schwangerschaft am höchsten.

Wie lange wirken die Medikamente?

Je mehr Zeit nach dem Sex vergeht, desto weniger wirksam ist die "Pille danach". Sie sollte also so schnell wie möglich genommen werden. Die Pille mit dem Wirkstoff Levonorgestrel muss bis spätestens 72 Stunden (drei Tage) danach genommen werden. Nach 24 bis 48 Stunden ist sie nur noch zu 85 Prozent wirksam und danach nur noch zu 58 Prozent. Ulipristalacetat wirkt etwas länger und muss bis spätestens 120 Stunden (fünf Tage) danach genommen werden.

Gibt es einen 100-prozentigen Schutz vor Schwangerschaft?

Nein, nicht nur wegen der nachlassenden Wirkung. Auch die gleichzeitige Einnahme beispielsweise von Antibiotika, Antidepressiva, Mitteln gegen Epilepsie und Arzneien mit Johanniskraut kann die Wirksamkeit mindern.

Welche Bedenken gibt es gegen die Freigabe der "Pille danach"?

Vor allem die Fachverbände der Gynäkologen fürchten, dass Frauen in den Apotheken nicht ausreichenden beraten werden und es zu mehr unerwünschten Schwangerschaften kommt. Sie verweisen auf Studien, wonach die Wirkung der Mittel ab einem Körpergewicht von 75 Kilo (Levonorgestrel) beziehungsweise 90 Kilo (Ulipristalacetat) nachlässt. Die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) hält die Studiendaten allerdings für zu "begrenzt und nicht eindeutig" und empfahl, die "Pille danach" weiterhin bei allen Frauen anzuwenden und zwar unabhängig vom Körpergewicht.

Führt die "Pille danach" zu einem Schwangerschaftsabbruch?

Nein. Hat sich die Eizelle bereits in die Gebärmutter eingenistet, wirkt die Pille nicht mehr. Sie ist also nicht vergleichbar mit einem medikamentösen Schwangerschaftsabbruch.

Kann sie als normales Verhütungsmittel verwendet werden?

Nein. Die "Pille danach" ist ein hoch wirksames Hormonpräparat und kein reguläres Verhütungsmittel. Es sollte nur im Notfall eingenommen werden. Ihre Sicherheit ist zudem nicht mit anderen hormonellen Verhütungsmitteln zu vergleichen. Auch liegt zum Beispiel die Dosis von Levonorgestrel beim 15-fachen der üblichen Tagesdosis von Antibabypillen.

Welche Nebenwirkungen können auftreten?

Es kann zu Blutungen, Übelkeit und Erbrechen, Schwindel, Schmerzen im Unterbauch und Kopfschmerzen kommen.

Ist die Pille weiterhin kostenlos?

Für junge Frauen bis zum vollendeten 20. Lebensjahr übernehmen die gesetzlichen Kassen die Kosten, sofern sie ein Rezept vorlegen. Andernfalls müssen sie die Pille nach Beratung in der Apotheke aus eigener Tasche bezahlen. Über den Arznei-Versandhandel soll das Präparat nicht erhältlich sein.

(AFP)
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