Bundesgerichtshof entscheidet: PKK-Führung weiter "kriminelle Vereinigung"
zuletzt aktualisiert: 21.10.2004 - 11:32Karlsruhe (rpo). Die Führung der kurdischen Arbeiterpartei PKK gilt weiterhin als kriminelle Vereinigung. Das entschieden die Richter des Bundesgerichtshofs (BGH). Die Entscheidung ist nicht nur von grundsätzlicher Bedeutung, sondern auch wichtig für das Strafmaß in einem anderen Fall.
Das Gericht musste prüfen, ob die Bewertung als kriminelle Vereinigung weiterhin gerechtfertigt ist, obwohl die Partei nach der Festnahme des PKK-Chefs Abdullah Öcalan 1999 einen friedlichen Kurs angekündigt hatte.
Der BGH hob auf die Revision eines ehemaligen PKK-Führungsfunktionärs hin ein Urteil des Oberlandesgerichts Celle lediglich im Strafmaß auf, bestätigte aber den Schuldspruch. Der Kurde war wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. Die Sache wurde an einen anderen Strafsenat des OLG zurückverwiesen.
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