Dobrindt hält an Aussagen fest Trifft die Pkw-Maut auch deutsche Autofahrer?

Berlin · Die Bundesregierung hat die Pkw-Maut mit dem Versprechen verknüpft, die deutschen Autofahrer nicht zusätzlich zu belasten. Einem Medienbericht zufolge gilt das aber nur für den Zeitpunkt der Einführung. Spätere Belastungen seien laut Gesetzentwurf nicht ausgeschlossen. Die Opposition spricht bereits von einem "Wortbruch".

Das bedeutet die Pkw-Maut für Autofahrer
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Sprecher der Ministerien für Verkehr und Finanzen bekräftigten am Montag in Berlin, dass es wie versprochen keine Mehrbelastung für inländische Kfz-Halter geben werde. Dass im Gesetzentwurf eine Doppelbelastung nur für den Zeitpunkt der Maut-Einführung ausgeschlossen werde, habe damit zu tun, dass keine Zusagen für künftige Legislaturperioden getroffen werden dürften.

Ein Sprecher des Verkehrsministeriums erklärte in der "Süddeutschen Zeitung": "Bei Infrastrukturabgabe und Kfz-Steuer handelt es sich um zwei getrennte Systeme, die unabhängig voneinander existieren." Damit sollen Bedenken der EU-Kommission Rechnung getragen werden. Denn Brüssel hatte immer betont, dass es keine unmittelbare Verknüpfung zwischen einer Kfz-Steuer und einer Pkw-Maut geben dürfe.

Dobrindt sagte der "Bild" (Dienstagsausgabe), er gehe fest davon aus, dass sein Konzept auch unter späteren Verkehrsministern Bestand haben werde. Gleichzeitig bekräftigte er: "Mein Versprechen gilt. Es wird keine Mehrbelastung für inländische Autofahrer geben - dabei bleibt es."

Irritationen in der Großen Koalition

Der Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Thomas Oppermann, reagierte dennoch irritiert. Die SPD werde keinem Gesetzentwurf zustimmen, in dem die Maut den deutschen Autofahrer "durch eine Hintertür später doch belastet", erklärte er.

Grünen-Verkehrsexpertin Valerie Wilms warf der Regierung in der "Süddeutschen Zeitung" Wortbruch vor. Damit habe Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) "sich schon jetzt die Möglichkeit zur Mauterhöhung ins Gesetz geschrieben". Herbert Behrens, Obmann der Links-Fraktion im Verkehrsausschuss, erklärte, "die fehlende automatische Anpassung der Kfz-Steuer" sei "nur die Spitze des Eisbergs".

Das Bundesfinanzministerium sieht die Vereinbarkeit der Maut mit europäischem Recht und völkerrechtlichen Verträgen gewahrt, weil steuerpflichtige Halter sowohl inländischer als auch ausländischer Fahrzeuge entlastet werden sollen. Brüssel hatte mehrfach betont, dass ausländische Autofahrer nicht benachteiligt werden dürften und es keine unmittelbare Verknüpfung zwischen einer Kfz-Steuer und einer Pkw-Maut geben dürfe.

Durch die steuerliche Entlastung der Autofahrer rechnet das Finanzministerium mit Mindereinnahmen in Höhe von drei Milliarden Euro im Jahr. Gleichzeitig rechnet das Ministerium die Kosten der Maut-Einführung vor: Demnach fallen im Jahr 2015 Kosten von 2,5 Millionen Euro an, 2016 von 66,2 Millionen Euro und 2017 von 9,9 Millionen Euro. Sowohl die einmaligen als auch die jährlichen Kosten sollen laut Bundesfinanzministerium durch die Maut-Einnahmen ausgeglichen werden.

Aus verfassungsrechtlichen Gründen ist ein gemeinsamer Gesetzentwurf beider Ministerien zur Maut nicht möglich. Daher sollen beide Gesetze parallel ins Kabinett und ins Parlament eingebracht werden. Dobrindt strebt einen Kabinettsbeschluss noch in diesem Jahr an.

(dpa/AFP)
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