Nach Entscheidung des Bundesrats Pkw-Maut - Niederlande und Österreich behalten sich Klage vor

Wien/Berlin · Der Bundesrat hat der Pkw-Maut zugestimmt. Nun will die österreichische Bundesregierung gegen die beschlossene Abgabe für Autofahrer in Deutschland klagen. Auch die Niederlande behalten sich einen solchen Schritt vor.

 Ist dieses Schild bald an deutschen Autobahnen zu sehen?

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Foto: dpa, jbu vfd tba

Die niederländische Regierung behält sich eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof ausdrücklich vor. "Trotz der Änderungen hat Verkehrsministerin Schultz weiterhin ernst zu nehmende Bedenken gegen die deutsche Pkw-Maut", sagte eine Sprecherin der niederländischen Verkehrsministerin Melanie Schultz van Haegen-Maas Geesteranus unserer Redaktion.

"EU-Kommissarin Bulc hat unlängst erklärt, dass das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen der Pkw-Maut noch nicht abgeschlossen ist. Unsere Ministerin erwartet daher, dass die EU-Kommission sicherstellt, dass ausländische Autofahrer nicht diskriminiert werden", sagte die Sprecherin. "Wir beobachten alle Entwicklungen in dieser Angelegenheit genau. Die Ministerin schließt rechtliche Schritte gegen die deutsche Maut nicht aus", sagte die Sprecherin.

Die Drohung Österreichs mit Klage im Streit um die deutsche Pkw-Maut wird konkreter. Verkehrsministerium Jörg Leichtfried (SPÖ) will "zeitnah" rechtliche Schritte einleiten. "Ich halte diese Maut für diskriminierend und mit EU-Recht nicht vereinbar", sagte der Minister am Freitag in Wien in einer ersten Reaktion auf den Entschluss des Bundesrats in Berlin. "Wir haben jetzt Gewissheit, dass Deutschland eine Ausländermaut beschlossen hat."

Am Dienstag will Leichtfried im Parlament die Koalition über sein Vorhaben informieren. Bundeskanzler Christian Kern (SPÖ) habe seine Unterstützung bereits zugesagt und Kollegin Angela Merkel (CDU) über die nächsten Schritte Österreichs informiert.

Formal könne die Klage nach Leichtfrieds Worten aber erst eingebracht werden, wenn die EU-Kommission das Verfahren wegen der Verletzung von EU-Recht formal niedergelegt hat. Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte sich bereits Ende 2016 mit Brüssel auf eine Änderungen am Modell geeinigt.

Europarechtsexperte Walter Obwexer empfahl Leichtfried eine Klage beim Europäischen Gerichtshof (EuGH). Die Maut sei auch in ihrer geänderten Form diskriminierend, weil sie faktisch ausschließlich für nicht in Deutschland zugelassene Fahrzeuge gelte.

(maxk/dpa)
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