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Verlängerung der AKW-Laufzeiten: Pofalla will am Bundesrat vorbei

zuletzt aktualisiert: 15.05.2010 - 15:31

Berlin (RPO). Kanzleramtsminister Ronald Pofalla will die Laufzeitverlängerung der Atomkraftwerke auch ohne die Zustimmung des Bundesrates durchsetzen. Seit der NRW-Wahl sind die Mehrheitsverhältnisse in dem Gremium nicht mehr zugunsten der schwarz-gelben Regierung verteilt.

"Bei der Verlängerung der Laufzeiten werden wir ein verfassungskonformes, zustimmungsfreies Gesetz haben", sagte Kanzleramtsminister Ronald Pofalla (CDU) den Zeitungen der WAZ-Mediengruppe. So sei auch die rot-grüne Bundesregierung beim Atomausstieg vorgegangen: "Schröder hat die Begrenzung der Laufzeiten seinerzeit auch ohne den Bundesrat gemacht", wurde Pofalla weiter zitiert.

Damit setzt sich das Kanzleramt dem Bericht zufolge über Umweltminister Norbert Röttgen (CDU) hinweg, der noch Mitte Februar davon ausgegangen sei, dass der Bundesrat bei längeren Laufzeiten zustimmen müsse. Nach der Absage an rasche Steuersenkungen wäre das die zweite Konsequenz aus der Wahlniederlage von Schwarz-Gelb in Nordrhein-Westfalen.

Trittin kritisiert "juristische Winkelzüge"

Der Grünen-Fraktionschef und frühere Bundesumweltminister Jürgen Trittin warf der Bundesregierung vor, zu tricksen: "Die Bundesregierung will nach der verlorenen NRW-Wahl die Verlängerung der Laufzeiten der Atomkraftwerke mit juristischen Winkelzügen durchpeitschen. Dabei ist ganz klar: Eine Verlängerung der Laufzeiten bringt mehr Belastungen für die Länderbehörden und ist im Bundesrat zustimmungspflichtig. Statt juristisch zu tricksen, sollte die Bundesregierung endlich einsehen: Für mehr Atommüll und für mehr Risiko durch Uralt-Meiler gibt es weder in der Bevölkerung noch im Bundesrat eine Mehrheit", erklärte er in Berlin.

Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags verneint grundsätzliche Parallelen zwischen dem Ausstiegsgesetz von Rot-Grün und dem jetzt geplanten Atomgesetz, wie sie Pofalla andeutet. Außerdem betonen die Experten, dass ein entsprechendes Gesetz in Gänze zustimmungspflichtig würde, wenn auch nur ein einziger Bestandteil der Zustimmung des Bundesrats bedarf.

"Länder vermutlich belastet"

Aus dem Umstand, "dass der Atomausstieg seinerzeit zustimmungsfrei erfolgte, lassen sich für die Laufzeitverlängerung keine Schlüsse ziehen", heißt es in dieser Bewertung, die seit dem 5. Mai intern vorliegt. Und weiter: "Ob eine Änderung des Atomgesetzes mit dem Ziel der Verlängerung der Laufzeiten der Atomkraftwerke der Zustimmung des Bundesrates bedarf, kann abschließend nicht beantwortet werden, bevor die konkrete gesetzliche Ausgestaltung der Laufzeitverlängerung vorgelegt wird."

Die Bundestags-Experten zeigen verschiedene Varianten auf, wie mit dem Thema Zustimmungspflicht umgegangen werden kann. Zugleich allerdings heißt es: Sollte das neue von CDU und FDP angestrebte Atomgesetz "auch nur eine einzige zustimmungsbedürftige Regelung enthalten, so bedarf nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts das Gesetz als Ganzes, also einschließlich seiner zustimmungsfreien Bestandteile, der Zustimmung des Bundesrates".

Außerdem wird in dem zwölfseitigen Papier an eine Äußerung der Parlamentarische Staatssekretärin im federführenden Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Ursula Heinen-Esser (CDU), vom 18. Februar 2010 erinnert. Sie sei von einer Zustimmungspflicht ausgegangen, "da die Länder vermutlich belastet würden".

Quelle: RTR/awei/AP

 
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