Reaktion auf Klagen von Vertriebenen: Polen will deutsch-polnischen Grenzvertrag neu verhandeln
zuletzt aktualisiert: 19.12.2006 - 12:59Warschau (RPO). Polen hat angedroht, den deutsch-polnischen Grenzvertrag von 1990 neu verhandeln zu wollen. Die Regierung in Warschau ist erzürnt über Entschädigungsklagen, die eine umstrittene deutsche Vertriebenenorganisation beim Europäischen Menschenrechtsgerichtshof eingereicht hat.
Auf Ereignisse wie die Klage der Preußischen Treuhand müssten "sehr klare Reaktionen" folgen, sagte die polnische Außenministerin Anna Fotyga am Dienstag dem öffentlichen Rundfunksender Trojka. "Wir werden auf diese Weise reagieren."
Auf die Frage, ob damit eine Neuverhandlung des deutsch-polnischen Grenzvertrages von 1990 gemeint sein könnte, sagte Fotyga: "Ja, das ist genau das." Die Ministerin betonte zugleich, dass für eine Änderung des Abkommens beide Seiten eine entsprechende Entscheidung treffen müssten.
Der am 14. November 1990 unterzeichnete Vertrag bestätigte die im Görlitzer Abkommen von 1950 zwischen DDR und Polen sowie im Grundlagenvertrag zwischen der Bundesrepublik und Polen von 1970 festgelegte Oder-Neiße-Grenze als endgültige Grenze zwischen beiden Ländern. Die Regierungen in Berlin und Warschau verzichteten in dem Abkommen auch für die Zukunft auf jegliche Gebietsansprüche.
Die Preußische Treuhand hatte am Freitag beim Europäischen Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg 22 Klagen deutscher, nach dem Zweiten Weltkrieg Vertriebener auf Rückgabe ihres früheren Eigentums oder Entschädigungszahlungen eingereicht. Die Bundesregierung distanzierte sich davon. In den letzten Monaten waren die Beziehungen zwischen Warschau und Berlin unter anderem auf Grund des auf deutscher Seite diskutierten Baus eines Vertriebenen-Zentrums angespannt.
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