Merkel, Söder, Habeck Diese Politiker haben einen Doktortitel
Im deutschen Bundestag sind Absolventen der verschiedensten Studienrichtungen zu finden. Viele von ihnen haben nicht nur studiert, sondern auch einen Doktortitel erhalten. Wir stellen ihnen einige promovierte Politiker vor.
Angela Merkel (CDU)
Die ehemalige Bundeskanzlerin hat Physik studiert und schrieb ihre Diplomarbeit über die Berechnung von Geschwindigkeitskonstanten einfacher Kohlenwasserstoffe.
Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen)
Im Jahr 2000 wurde der aktuelle Wirtschaftsminister mit einer Arbeit über die unterschiedlichen Darstellungsformen in Literatur und digitalen Medien zum Dr. phil. promoviert.
Sahra Wagenknecht (BSW)
Die BSW-Gründerin studierte Wirtschaftswissenschaften und bekam den Doktortitel 2012 verliehen. Ihre Doktorarbeit verfasste sie zum Thema „The Limits of Choice. Saving Decisions and Basic Needs in Developed Countries“
Frank-Walter Steinmeier (SPD)
Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier promovierte zum Thema „Bürger ohne Obdach - zwischen Pflicht zur Unterkunft und Recht auf Wohnraum. Tradition und Perspektiven staatlicher Intervention zur Verhinderung und Beseitigung der Obdachlosigkeit“.
Markus Söder (CSU)
Auch der bayerische Ministerpräsident hat einen Doktortitel. Söder schloss sein Jura-Studium 1998 an der Universität Erlangen-Nürnberg mit einer befriedigenden Leistung („satis bene“) ab.
Ursula von der Leyen (CDU)
Die Medizinerin und ehemalige Verteidigungsministerin reichte ihre Doktorarbeit zum Thema “C-reaktives Protein als diagnostischer Parameter zur Erfassung eines Amnioninfektionssyndroms bei vorzeitigem Blasensprung und therapeutischem Entspannungsbad in der Geburtsvorbereitung" ein.
Marco Buschmann (FDP)
Der studierte Jurist promovierte an der Universität Köln zum Thema „EuGH und Eigentumsgarantie - Eine Analyse zu Ursprung und Inhalt des Eigentumsrechts der Europäischen Union“.
Volker Wissing (FDP)
Die juristische Promotion von Verkehrsminister Volker Wissing erfolgte 1997 zum Thema „Überlassungspflichten begründende Gemeinwohlinteressen im System des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes“.