Einigung bei Koalition: Polizei darf auf Online-Passfotos zugreifen
zuletzt aktualisiert: 26.04.2007 - 12:38Berlin (RPO). Zu einer Teileinigung über die Änderung des Passgesetzes haben die Innenexperten der großen Koalition gefunden: Der Polizei soll der elektronische Zugriff auf die Bilder künftig in Eilfällen erlaubt sein.
Das betreffe zum Beispiel Ermittlungen am Wochenende, die nicht bis zur Öffnung der Passämter am Montag warten könnten. Auf diesen Kompromiss verständigten sich beide Seiten, wie Unionsfraktionsvize Wolfgang Bosbach (CDU) der Nachrichtenagentur AFP nach dem Treffen am Donnerstag in Berlin sagte.
Die große Koalition hat damit einen Streitpunkt in der Sicherheitspolitik-Debatte aus dem Weg räumen können. Strittig sei hingegen weiterhin die Speicherung der Fingerabdrücke aus den elektronischen Reisepässen, fügte Bosbach hinzu. Hier habe sich die SPD "voreilig" auf ein Nein festgelegt, weshalb der Punkt habe vertagt werden müssen. Die SPD allerdings steht weiterhin zur Entscheidung gegen die Speicherung der Fingerabdrücke: „Es wird nicht zu einer Speicherung der Fingerabdrücke aus den elektronischen Reisepässen kommen“, sagte der stellvertretende SPD-Fraktionschef Fritz Rudolf Körper. „Das ist für uns nicht verhandelbar.“
Nach den zum Teil heftig geführten Auseinandersetzungen zur Innenpolitik lobte Bosbach das Klima der Begegnung am Donnerstag als "sehr gut". Es sei ein "ausgesprochen angenehmes Gespräch" gewesen, betonte der CDU-Politiker.
Für seine Pläne, die Sicherheitspolitik zu verschärfen, steht Innenminister Wolfgang Schäuble derzeit im Kreuzfeuer der Politik. Dennoch: Schäuble bleibt bei seinen Forderungen. Die terroristische Bedrohung sei "leider keine Kleinigkeit", sagte Schäuble am Mittwoch im Bundestag. Vielmehr sei der internationale Terrorismus "die größte Gefahr, die wir aktuell haben".
Er verwies auch auf die jüngsten US-Warnungen vor einer erhöhten Terrorgefahr. "Unsere Sicherheitsbehörden teilen die Sorge, dass es eine konkrete Gefahr ist", fügte Schäuble hinzu. Die Menschen erwarteten aber "von dem freiheitlichen Verfassungsstaat, dass er kein Nachtwächterstaat ist, sondern dass er Sicherheit gewährleisten kann".
Wer dem Staat die Möglichkeit nehme, auf verfassungsrechtlich einwandfreier Grundlage die mögliche Sicherheit zu gewährleisten, gefährde die "Freiheitsordnung" des Grundgesetzes, warnte der Ressortchef. Dies sei mit ihm nicht zu machen.
Schäuble erinnerte zudem daran, dass das Bundeskriminalamt (BKA) mit der Föderalismusreform I eine "Präventivbefugnis" zur Terrorabwehr erhalten habe. Dazu brauche das BKA nun die entsprechenden gesetzlichen Instrumente, um diese Gefahrenabwehr "nach Recht und Gesetz" so wahrnehmen zu können wie bisher die Länder.
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