Einheitliche Rechtsgrundlage gefordert: Polizei will notfalls Todesschuss für Terroristen
zuletzt aktualisiert: 27.07.2005 - 06:08Berlin (rpo). Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) befürwortet den so genannten finalen Rettungsschuss als Instrument der Terrorbekämpfung. Der BDK wünscht sich eine einheitliche Rechtsgrundlage, um Selbstmordattentäter notfalls per Todesschuss stoppen zu können. Derzeit gibt es dazu in einigen Bundesländern keine gesetzliche Vorschrift.
Ähnlich wie Geiselnehmer in einer Bank, die viele Menschen bedrohten, könnten gerade Selbstmordattentäter "Zielgruppe" von Todesschüssen durch Polizisten sein, sagte der BDK-Vizechef Wilfried Albishausen der Nachrichtenagentur ddp in Berlin.
"Es geht darum, Terroristen aufzuhalten, die wild entschlossen sind, sich selbst und andere umzubringen", betonte der Experte. Da nutze es nichts, ins Bein zu schießen. "Sie müssen sie auf jeden Fall daran hindern, sich weiter zu bewegen."
Anders als in Großbritannien reicht Albishausen zufolge in Deutschland allerdings der bloße Terrorverdacht für den finalen Rettungsschuss nicht aus. Die Annahme akuter Gefahr für Dritte müsse durch "Tatsachen" gerechtfertigt sein.
Keine einheitliche Rechtsgrundlage
Der Kriminalbeamtenbund fordert für Deutschland eine einheitliche Rechtsgrundlage für den Rettungsschuss. Für die Bundespolizei sowie die Polizei in vier Bundesländern, darunter im besonders gefährdeten Berlin, gibt es dazu noch keine gesetzliche Vorschrift.
Vor allem für die Bundes- und Berliner Polizisten ist nach Einschätzung Albishausens aber eine eindeutige Regelung angebracht. "Gerade die Bundespolizei arbeitet natürlich an gefährdeten Objekten", betonte er. Zudem herrsche in Berlin schließlich die größte Gefährdungslage innerhalb Deutschlands, da "symbolträchtige Orte" Ziel von Anschlägen sein könnten. Hier sei Rechtssicherheit nötig.
"Die Polizisten brauchen eine Regelung, die möglichst sauber und treffsicher ist", sagte Albishausen. Dass es unterschiedliche Vorschriften gebe, sei nicht nachvollziehbar, da der "Schutzgedanke in ganz Deutschland gleich" sei.
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