Kampf gegen Rockerbanden: Polizeigewerkschaft fordert mehr Druck
zuletzt aktualisiert: 14.11.2009 - 09:18Duisburg/Düsseldorf (RPO). Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) fordert eine bessere länderübergreifende Zusammenarbeit bei den Ermittlungen gegen gefährliche Rockerbanden.
"Die Bundesländer müssen sich mehr abstimmen und den Verfolgungsdruck auf diese Banden erhöhen", sagte DPolG-Chef Rainer Wendt der Nachrichtenagentur ddp. Es dürfe bei der Überwachung von Rockertreffs und der Kontrolle von illegalen Waffenlagern "keinerlei Lücken geben".
"Von Flensburg bis Passau müssen diese Banden flächendeckend verfolgt werden", forderte Wendt. Deshalb müsse die Konferenz der Innenminister eine intensivere Zusammenarbeit beschließen.
Ein Verbot von Rockerbanden wie "Bandidos" oder "Hells Angels" lehnte der Polizeigewerkschafter als "stumpfes Schwert" ab. Ein Verbot sei rechtlich zu kompliziert. Zudem könnten sich nach einem Verbot schnell neue Banden und Vereine gründen. Der Schutz der Bevölkerung vor den Rockern sei für die Polizei zwar aufwendig, gehöre aber nun einmal zu den Aufgaben der Ordnungshüter.
In den vergangenen Wochen hatte es Auseinandersetzungen zwischen den "Bandidos" und den "Hells Angels" in Duisburg, Solingen und Essen gegeben. Die Zwischenfälle standen möglicherweise im Zusammenhang mit dem gewaltsamen Tod eines 32-jährigen "Bandidos"-Mitglieds in Duisburg.
Er war am 8. Oktober von einem Mann erschossen worden, der mit den "Hells Angels" sympathisiert haben soll. Anlass für die Gewalttat war jedoch ein Streit um eine Frau.
Waffenlager ausgehoben
Bei der Durchsuchung eines Vereinshauses der Rockerbande "Bandidos" in Essen hat die Polizei am Freitagabend ein umfangreiches Waffenarsenal sichergestellt. Die Beamten fanden eigenen Angaben zufolge unter anderem zwei Pistolen, eine Langwaffe, mehrere Messer, Schlagstöcke, Baseballschläger sowie 24 Pflastersteine. Grundlage der Durchsuchung der Vereins- und Privaträume war ein entsprechender Beschluss des Amtsgerichts Essen im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens gegen ein Bandenmitglied. Die Beamten stellten die Personalien von insgesamt 14 Personen fest
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