Nach jahrelangen Debatten Präimplantationsdiagnostik wird 2014 eingeführt

Berlin · Ihre Gegner haben bis zuletzt nicht aufgegeben - doch jetzt gibt es kein Zurück bei der PID: Gentests an Embryonen werden in etwa einem Jahr in Deutschland in engen Grenzen möglich sein.

Was es mit der PID auf sich hat
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Foto: dapd

Nach jahrelangen Debatten hat die umstrittene Präimplantationsdiagnostik (PID) die letzte Hürde in Deutschland genommen.

Das Bundeskabinett ließ am Dienstag in Berlin eine Verordnung mit den zentralen Details für die Gentests an Embryonen aus dem Reagenzglas passieren. Das teilte das Bundesgesundheitsministerium in Berlin mit.

Die Verordnung tritt nach zwölf Monaten in Kraft. Dann können Paare nach einer künstlichen Befruchtung zu der Methode greifen, wenn ihre Gen-Anlagen eine Tot- oder Fehlgeburt oder schwere Krankheit des Kindes wahrscheinlich machen. Die Bundesländer haben soviel Zeit, um vorgeschriebene Stellen aufzubauen.

Embryonen mit Schäden sollen der Mutter nicht eingepflanzt werden. Kritiker hatten vor einer Selektion menschlichen Lebens gewarnt.

Geschätzt rund 200 Fälle pro Jahr

Allerdings hatte bereits im Juli 2011 der Bundestag nach emotionaler Debatte ohne Fraktionszwang der begrenzten Zulassung der PID bei grundsätzlichem Verbot zugestimmt. Als das Gesetz im Dezember 2011 in Kraft trat, kam damit zunächst nur das Verbot zum Tragen. Denn für die gewünschten Ausnahmen von diesem Verbot fehlte die Rechtsverordnung.

Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) sagte, nun gebe es endlich Rechtssicherheit für betroffene Paare. "Die Durchführung der PID wird in einem sehr engen gesetzlichen Rahmen möglich sein." Geschätzt rund 200 Fälle pro Jahr gibt es in Deutschland. "Die Paare haben häufig eine Tortur hinter sich."

Vorgenommen werden soll der Test in speziellen Zentren. Nicht alle geeigneten Einrichtungen werden laut Verordnung automatisch zugelassen. Die Landesbehörden entscheiden. Unabhängige Ethikkommissionen müssen zudem in Einzelfallentscheidungen zustimmen.

Der Bundesrat hatte dem Verordnungsentwurf von Bahr zugestimmt, aber Änderungen beschlossen. Diese sind mit dem Kabinettsbeschluss nun übernommen worden. Keine Mehrheit hatte die Forderung gefunden, dass die Länder selbst über die Zusammensetzung der Ethikkommissionen befinden können.

(dpa/csr/das)
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