Pro und Contra Brauchen wir ein Islamgesetz?

Berlin · Die Integration fremder Kulturen ist eine der größten politischen Herausforderungen. Teile der Union wollen nun "klare Spielregeln" für islamische Verbände formulieren. Kritiker sprechen von Populismus. Ein Pro und Contra.

 Philipp Jacobs (28) ist Politikredakteur bei der Rheinischen Post.

Philipp Jacobs (28) ist Politikredakteur bei der Rheinischen Post.

Foto: Krebs, Andreas

Der Islam gehört zu Deutschland. Es gibt wohl wenige Sätze, über die man sich mehr den Kopf zerbrechen kann. Wolfgang Schäuble sagte ihn erstmals in seiner Rede zur Einberufung der Deutschen Islamkonferenz 2006, Bundespräsident Christian Wulff machte den Satz im Oktober 2010 berühmt. Und es stimmt, der Islam gehört zu Deutschland. Doch diese Zugehörigkeit bedarf auch einer rechtlichen Grundlage. Gemeint ist natürlich kein generelles Kopftuch-Verbot oder andere ähnliche Albernheiten. Es geht um jene Fälle, bei denen Religion und Grundgesetz kollidieren.

 Henning Rasche (26) ist Journalistenschüler und arbeitet derzeit in der Politikredaktion.

Henning Rasche (26) ist Journalistenschüler und arbeitet derzeit in der Politikredaktion.

Foto: Ekkehart Malz

Eine Finanzierung aus dem Ausland etwa ist für die Islamverbände zweifelos eine Entlastung, doch gleichzeitig eine Belastung. Wo Geld fließt, entstehen Abhängigkeiten. Die Imame von Deutschlands größtem Islamverband Ditib werden von der türkischen Religionsbehörde Diyanet in Ankara geschickt und bezahlt. Als Diyanet zur Spitzelei aufrief, folgten einige Imame dem blind. Den Bespitzelten, deren Namen nach Ankara übermittelt wurden, droht nun in der Türkei eine Haftstrafe - hierzulande müssen sie von Erdogan-Anhängern Verunglimpfungen erdulden. In extremen Fällen sind es nicht ausländische Behörden, die Geld und Ideologien schicken, sondern terroristische Gruppen. Was hat das mit Religionsfreiheit zu tun?

Hätten die Islamverbände den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts - wie die Kirchen -, wären sie in der Lage, sich selbst zu finanzieren. Sie könnten Steuern erheben und wären unabhängig. Der Islam würde damit wirklich zu Deutschland gehören.

Im gleichen Schritt sollte die Einrichtung eines Moschee-Registers erfolgen. Denn die genaue Zahl der islamischen Gebetshäuser ist den Behörden unbekannt - und somit auch die Zahl der politisch fragwürdigen Moscheen in Hinterhöfen. Es geht hierbei nicht um Überwachung, sondern um Verständnis.

Ein weiteres Problem: Die wenigsten Imame sprechen Deutsch, viele wissen kaum etwas über unser Land. Die Predigten sind vorwiegend auf Türkisch oder Arabisch. Sie entziehen sich damit der Mehrheit der in Deutschland lebenden Menschen. Die Moscheevereine isolieren sich. Islamische Predigten in deutscher Sprache von hierzulande ausgebildeten Imamen würden ein Fenster aufstoßen, das bislang verschlossen ist.

Eine gesetzliche Regelung muss also dort greifen, wo durch die bestehenden Strukturen die Integration gefährdet ist. Dann errichtet man auch keine Barrieren, sondern reißt sie ein.

Juristen sind die Handwerker des Rechtsstaates, sie stopfen Löcher, wechseln Glühbirnen, reinigen den Abfluss. Wenn nichts mehr hilft, hilft das Recht. Und wenn also ein paar CDU-Politiker den Islam nicht zu bändigen wissen, dann fordern sie ein Islamgesetz — heureka. Es sind die immer gleichen Reflexe, nach denen das Recht für gesellschaftliche Versäumnisse haften soll. Härtere Strafen für kriminelle Ausländer, härtere Strafen für illegale Autorennen, oder eben schärfere Gesetze zur Abschiebung. Dann wird schon alles gut.

Aber das wird es nicht. Gesetze müssen konsequent angewendet werden, Gesetze müssen aber auch und gerade inhaltlich klug sein. Wie soll also ein Islamgesetz aussehen, was könnte es inhaltlich leisten? Da bleiben die Vorschläge der Christdemokraten vage. Die Finanzierung von Verbänden und Moscheen aus dem Ausland soll etwa unterbunden werden, deutsche Gesetze Vorrang vor islamischem Recht haben und irgendeine Art Rechtsstatus für muslimische Organisationen kreiert werden. Das ist selbstverständlich und anders lösbar.

Ein Gesetz, das Regeln für eine einzige Religion schafft, wäre nicht mit der Religionsfreiheit aus Artikel 4 des Grundgesetzes vereinbar. Es könnte auch kein AfD-Wähler-Gesetz, kein Hosenträger-Gesetz und kein Mercedes-Fahrer-Gesetz geben. Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich, unabhängig von ihrer Weltanschauung und ihren Freizeitaktivitäten. Erstaunlich, dass man offenbar CDU-Politiker daran erinnern muss.

Hinter dem Wunsch nach einem Islamgesetz steckt das Bedürfnis nach einer Art Rahmen. Im Gegensatz zu den Kirchen und sogar den Zeugen Jehovas und den Mormonen sind die muslimischen Verbände keine Körperschaften öffentlichen Rechts. Ein Manko. Denn: Die fehlende Struktur des Islam in Deutschland verhindert, dass der Islam eine Struktur bekommt.

Nach Artikel 137 der Weimarer Reichsverfassung, der noch immer gilt, können Religionsverbände nicht-staatliche Körperschaften öffentlichen Rechts sein. Würde man die freilich sehr vielen muslimischen Verbände bündeln und in den Status einer Körperschaft erheben, so würde dies einige der Probleme lösen, die das Islamgesetz lösen soll. So müsste eine Islamkirche ihre Struktur darlegen, Ansprechpartner und Mitgliederzahlen benennen und die Finanzierung begründen — Gelder aus dem Ausland wären verboten. Trotz der Trennung von Staat und Religion könnte der Staat ein Auge auf den Islam werfen. Wenn er das denn will.

(RP)
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