Kommunen fürchten Mehrausgaben Proteststurm gegen Wohngeld-Kürzung

Berlin (RPO). Ärger um das Wohngeld: Sozialverbände, Mietervereine und Kommunen laufen gegen die von der Regierung geplanten Kürzungen Sturm. Der Deutsche Städtetag befürchte zusätzliche Belastungen in Höhe eines dreistelligen Millionenbetrages.

Was Hartz-IV-Empfänger nun beachten sollten
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Foto: APN

Wegen der Kürzung seien wesentlich mehr Haushalte auf zusätzliche Unterstützung nach Hartz IV angewiesen. Für die Unterkunftskosten dieser sogenannten Aufstocker sind jedoch die Städte und Gemeinden zuständig. "Das ist Haushaltssanierung des Bundes auf Kosten der Kommunen", sagte die stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des Städtetages, Monika Kuban, dem "Spiegel". Sie forderte die Bundesländer auf, den Kürzungsplan im Bundesrat abzulehnen.

Bislang ist im Rahmen der Haushaltskonsolidierung vorgesehen, den Heizkostenzuschuss beim Wohngeld abzuschaffen. Die Bundesregierung erhofft sich dadurch Einsparungen in Höhe von 100 Millionen Euro pro Jahr. Die Regierung hat bereits eingeräumt, dass dadurch unmittelbare Auswirkungen auf die Haushalte von Ländern und Gemeinden zu erwarten seien.

Nach Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB) sollen die Wohngeldausgaben ab 2011 insgesamt um 40 Prozent gekürzt werden. Der Bundesanteil soll dann statt etwa 800 Millionen Euro nur noch 491 Millionen Euro betragen. Wohngeldempfänger würden nach DMB-Berechnungen durchschnittlich 40 bis 50 Euro weniger erhalten. Zurzeit bekommen demnach etwa 800.000 bis 900.000 Haushalte in Deutschland Wohngeld.

Der sächsische Innenminister Markus Ulbig (CDU) forderte Bundesbauminister Peter Ramsauer (CSU) schriftlich auf, die beabsichtigten Einsparungen im Wohngeldrecht zu überprüfen. Von den Kürzungen wäre der Osten - speziell Sachsen - stark betroffen, schrieb Ulbig, wie die "Leipziger Volkszeitung" berichtete. Mit 82.000 Haushalten beziehen im Freistaat demnach prozentual doppelt so viele Menschen diese Finanzhilfe wie durchschnittlich in den Westländern.

Auch Ulbig verwies auf die Belastung für die Kommunen: Die Sparmaßnahmen hätten eine Zunahme bei den Transferleistungsempfängern zur Folge. Viele der Betroffenen müssten wieder als Hartz-IV-Bezieher bei der Bundesagentur für Arbeit vorsprechen. "Im Ergebnis würden dem mit der Gesetzesänderung angestrebten relativ geringen Einsparvolumen beim Bund auf Seiten der Kommunen ganz erhebliche Mehrkosten im Bereich Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe gegenüberstehen."

(apd/ndi)
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