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Mannheim: Prozess gegen Holocaust-Leugner Zündel vertagt

zuletzt aktualisiert: 08.11.2005 - 16:38

Mannheim (rpo). Der Prozess gegen den Rechtsextremisten und Holocaust-Leugner Ernst Zündel ist auf den 15. November vertagt worden. Das Gericht soll bis dahin über einen Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter Ulrich Meinerzhagen entscheiden, den die Verteidigung des 66-jährigen Zündel zuvor gestellt hatte.

Zur Verlesung der Anklageschrift kam es am Dienstag nicht. Die für Mittwoch und den kommenden Montag vorgesehnen Verhandlungstermine wurden aufgehoben.

Der Prozess war mit einem Eklat gestartet. Es kam zu einer Auseinandersetzung zwischen der Pflichtverteidigerin Sylvia Stolz und dem Gericht. Der Richter entband Stolz von ihrem Mandat, weil diese den Anwalt Horst Mahler als ihren Assistenten durchsetzen wollte. Gegen den bekannten Neonazi besteht aber ein vorläufiges Berufsverbot. 

Richter Meinerzhagen sagte: "Die als Assistenz bezeichnete Hilfstätigkeit stellt sich als strafbare Berufsausübung dar." Schon im Vorfeld des Verfahrens sei Mahler tätig gewesen. Ein vom Gericht abgelehnter Antrag, das Verfahren gegen Zündel einzustellen, basiere auf den Gedanken Mahlers.

Der Jurist Mahler war zwischen 1970 und 1980 als RAF-Mitglied im Gefängnis. Nach seiner Freilassung wandte er sich der rechten Szene zu. In der Debatte um ein Verbot der NPD trat Mahler in die Partei ein und vertrat diese anwaltlich, inzwischen hat er mit der NPD gebrochen. Im Januar wurde Mahler wegen Volksverhetzung zu neun Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt.

Mahler verlies erst nach mehrmaliger Aufforderung des Gerichts die Verteidigerbank. Stolz wurde als Pflichtverteidigerin entbunden, weil mit ihr ein zügiges Verfahren nicht zu gewährleisten sei. In ihrem Antrag auf Verfahrenseinstellung habe sie zum Ausdruck gebracht, dass sie sich die Argumentation der Revisionisten "gegen den historisch eindeutig belegten Völkermord an den Juden" zu Eigen gemacht habe. "Sie stachelt selbst zum Hass gegen Juden auf", sagte Meinerzhagen. Stolz habe Juden auch als "Feindvolk" bezeichnet.

Beleidigung und Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener

Zündel wird auch Beleidigung und Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener zur Last gelegt. Nach Auffassung der Anklage hat er im Internet und über die Verbreitung von einschlägigen Publikationen den im Nationalsozialismus begangenen Völkermord an den Juden systematisch geleugnet und verharmlost. Ferner habe er mit antisemitischer Hetze zum Hass gegen die jüdische Bevölkerung aufgestachelt. Für jede im Internet verbreitete Äußerung, die den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt, ist das deutsche Strafrecht anwendbar.

Der 66-Jährige, der seit März dieses Jahres in Untersuchungshaft sitzt, soll laut Anklage "als der aktivste" Holocaust-Leugner von Kanada und den USA aus über die von ihm verantwortete Internet-Homepage "Zundelsite" sowie auch in von ihm verfassten und versandten "Germania-Rundbriefen" weltweit seine antisemitische Propaganda betrieben haben.

Zündel lebte seit 1958 in Kanada. Er sei dorthin ausgewandert, um sich dem Wehrdienst in Deutschland zu entziehen, berichtet das baden-württembergische Landesamt für Verfassungsschutz. Nach Ablehnung des Einbürgerungsantrags in Kanada habe er im Mai 2001 überraschend seinen Verlag aufgegeben und sei zu seiner Ehefrau, einer amerikanischen Rechtsextremistin, in die USA gezogen. Die Hochzeit habe erst kurze Zeit zuvor stattgefunden, teilte das Landesamt weiter mit.

In den USA wurde er am 5. Februar 2003 in Pigeon Forge wegen Verstoßes gegen die amerikanischen Einwanderungsbestimmungen verhaftet und am 19. Februar 2003 nach Kanada abgeschoben, wo er bis zu seiner Abschiebung nach Deutschland im März dieses Jahres in Untersuchungshaft saß. Der Prozess in Mannheim ist zunächst auf fünf Verhandlungstage angesetzt. Das Urteil wird am 24. November erwartet.

Quelle: ap

 
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