Bundeswehrverband kritisiert: Rechtliche Klarheit für Afghanistaneinsatz
zuletzt aktualisiert: 13.02.2010 - 13:05Berlin (RPO). Der Vorsitzende des Bundeswehrverbandes, Oberst Ulrich Kirsch, bemängelt die Rechtsunsicherheit für die Soldaten im Afghanistaneinsatz. "Wir sind grottenschlecht vorbereitet, was diese Dinge angeht. Und das ist überfällig. Das muss geregelt werden", sagte Kirsch am Samstag.
Noch immer sei unklar, ob deutsche Soldaten in Afghanistan nach deutschem Strafrecht oder nach dem Völkerstrafrecht behandelt werden müssten, so Kirsch gegenüber Deutschlandradio Kultur.
Kirsch verwies auf die Situation von Oberst Georg Klein, der die Bombardierung der Tanklastzüge bei Kundus befohlen hatte: "Im Moment haben wir das nationale Strafrecht. Wenn Oberst Klein nach dem nationalen Strafrecht bewertet werden würde, dann hieße das letztendlich, dass es ein Totschlagsdelikt wäre."
Nun müsse die Bundesanwaltschaft entscheiden, ob es sich um einen nicht-international bewaffneten Konflikt handele. Erst dann gelte das Völkerstrafgesetzbuch, in dem der militärische Nutzen höhergestellt werde: "Letzte Woche hat der Außenminister das zwar so festgestellt, aber das ist ja deswegen nicht rechtsverbindlich." Deutschland sei das einzige in Afghanistan beteiligte Land, das sich zunächst entschlossen habe, das nationale Strafrecht anzulegen, sagte Kirsch.
Außenminister Guido Westerwelle (FDP) hatte den Einsatz in der vergangenen Woche im Bundestag als bewaffneten Konflikt im Sinne des humanitären Völkerrechts bezeichnet.
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