Gesetz zu Rechtsvereinfachung Hartz IV wird künftig für ein Jahr bewilligt

Berlin · Hartz-IV-Empfänger bekommen ihre Leistungen künftig in der Regel für ein Jahr statt wie bisher für sechs Monate bewilligt. Der Bundesrat stimmte am Freitag den Rechtsvereinfachungen beim Arbeitslosengeld II zu, die der Bundestag Ende Juni beschlossen hatte.

13 Fakten zu Hartz IV
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Foto: dpa, Oliver Berg

Auch Einkommensanrechnungen und die Kostenermittlung von Unterkunft und Heizung werden vereinfacht. Eine Änderung gibt es auch bei den Ein-Euro-Jobs: Bisher dürfen diese innerhalb von fünf Jahren nicht länger als 24 Monate zugewiesen werden. Künftig wird die Förderdauer auf 36 Monate verlängert.

Um die Gesetzesnovelle war vor der Beschlussfassung im Bundestag lange gerungen worden. So wurde aus dem ursprünglichen Gesetzentwurf von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) eine umstrittene Regelung für Alleinerziehende gestrichen. Geplant waren Abzüge von den Sozialleistungen, wenn Kinder von Alleinerziehenden zeitweise beim anderen Elternteil sind, das selbst nicht Hartz IV erhält. Gegen dieses Vorhaben hatte es massive Proteste gegeben, deshalb wurde es aus dem Gesetz gestrichen.

Verzichtet wurde auch auf eine ursprünglich vorgesehene Regelung zur Zwangsverrentung von Hartz-IV-Beziehern. Es gibt nun doch keine Sanktionen, wenn Betroffene keine Unterlagen vorlegen, die für die zwangsweise Frühverrentung nötig sind. Hartz-IV-Bezieher, die keine Aussicht auf einen Job mehr haben, müssen oft vorzeitig in Rente gehen, was jedoch Einbußen bei der Altersrente mit sich bringt.

Für alle anderen gilt jedoch, dass Leistungen entzogen werden können, wenn die Pflicht zur Vorlage von Unterlagen nicht erfüllt wurde.

(felt/AFP)
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