Trotz Waffenausfuhr in Krisenländer Regierung lobt Rüstungsexportpolitik als "restriktiv"

Berlin · Unter den Top Ten des deutschen Rüstungsexports sind etliche Länder in Krisenregionen. Schwarz-Rot sieht dabei kein Problem: Die Ausfuhrregeln seien strikt wie nie zuvor.

Die Waffen für die Peschmerga sind gepackt
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Die Waffen für die Peschmerga sind gepackt

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Foto: ap

Die Bundesregierung hat ihre Rüstungsexportpolitik trotz steigender Lieferungen in Spannungsregionen als restriktiv und einmalig transparent bezeichnet. "Der Beachtung der Menschenrechte im Empfängerland wird besonderes Gewicht beigemessen", heißt es im Bericht über die Rüstungsexporte im ersten Halbjahr 2016, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Wegen unzureichender Voraussetzungen seien 34 Anträge für Ausfuhrgenehmigungen mit einem Gesamtwert von 9,6 Millionen Euro abgelehnt worden.

Das Kabinett will über das Papier am Mittwochvormittag beraten. Nach dem Bericht liegen fünf der zehn wichtigsten Zielländer deutscher Rüstungsexporte im ersten Halbjahr 2016 in Spannungsregionen. Die Türkei rückte im Vergleich zum Vorjahreszeitraum von Platz 25 auf Platz 8 vor. Unter den ersten zehn Waffenkäufern sind Algerien, Saudi-Arabien, die Vereinigten Arabischen Emirate und Südkorea.

Die Regierung erteilte Ausfuhrgenehmigungen für Waffen und Ausrüstung im Wert von 4,029 Milliarden Euro — mehr als eine halbe Milliarde mehr als im Vorjahreszeitraum. Ein Viertel davon ist auf eine Fregatte für Algerien zurückzuführen. Die Ausfuhr von Kleinwaffen ging zwar leicht zurück, die Exporte von Munition für diese Waffen verzehnfachten sich zugleich.

Die Rüstungsexportpolitik sei deutlich restriktiver gestaltet worden als in den vergangenen Legislaturperioden, versichert die Regierung. Auch die rechtlichen Grundlagen seien verschärft worden. Zugleich seien Kontrollmöglichkeiten vor Ort auf den Weg gebracht worden, um den Verbleib von Waffen und Munition effektiver kontrollieren zu können.

"Damit hat diese Bundesregierung die strengsten Regeln für Rüstungsexporte geschaffen, die es in Deutschland jemals gab", lobt sich die schwarz-rote Regierung. Für Rüstungsexporte ist der Wirtschaftsminister, SPD-Chef Sigmar Gabriel, zuständig.

Nie zuvor sei so transparent über Exporte und konkrete Genehmigungsentscheidungen informiert worden, schreibt die Regierung weiter. Wenn hinreichender Verdacht bestehe, dass die zu liefernden Rüstungsgüter zur internen Repression oder zu fortdauernden und systematischen Menschenrechtsverletzungen missbraucht würden, "wird eine Genehmigung grundsätzlich nicht erteilt".

Die Bundesregierung listet in ihrem Bericht konkrete Punkte auf, die ihre positive Einschätzung belegen sollen:

  • Einzelfallprüfung: Jeder Rüstungsexport-Einzelfall wird unter Abwägung aller Umstände geprüft, inklusive der außen- und sicherheitspolitischen Interessen Deutschlands. "Die Bundesregierung steht zu ihrer Verantwortung für die internationale Sicherheit."
  • Erlaubte Rüstungsexporte: Dienen der Grenzsicherung oder der Piraten-Bekämpfung, dem Schutz der Küstengewässer, der Sicherung der zivilen Schifffahrt, dem Schutz von Offshore-(Öl- und Gas-)Bohranlagen oder der Bekämpfung des Terrorismus. Dies entspreche den "legitimen sicherheitspolitischen Interessen Deutschlands".
  • Deutsche Arbeitsplätze: Im Jahr 2000 sei festgeschrieben worden, dass "beschäftigungspolitische Gründe beim Export von Kriegswaffen keine ausschlaggebende Rolle spielen dürfen". Dies sei "Grundprämisse bei allen Rüstungsexport-Entscheidungen dieser Bundesregierung".
  • Kleinwaffenexporte: Durch Kleinwaffen wie Maschinenpistolen oder Gewehre gibt es in internen oder grenzüberschreitenden Konflikten die meisten Toten, oft durch kriminelle Gewaltverbrechen. Die Ausfuhrgenehmigungen in Drittländer, die weder der EU oder der Nato angehören, sollen besonders restriktiv gehandhabt werden.
  • Endverbleibserklärungen: Die Empfänger müssen zusagen, kleine und leichte Waffen nicht ohne Zustimmung der Bundesregierung an andere als die genehmigten Empfänger weiterzugeben.

So werde die Ausfuhr von Technologie und Komponenten, die neue Fertigungslinien ermöglichen, grundsätzlich nicht mehr genehmigt, heißt es. Damit soll verhindert werden, dass ganze Produktionsstätten ins Ausland verlagert werden.

Die Ausfuhr von Kleinwaffen wird grundsätzlich nur noch gegen Verpflichtungserklärungen der staatlichen Empfänger erteilt. Sie müssen zusichern, zu ersetzende alte Waffen zu vernichten (Grundsatz "Neu für Alt"). Wenn es einen plausiblen Mehrbedarf gibt, müssen neu gelieferte Waffen vernichtet werden, wenn sie außer Dienst gestellt werden. So soll verhindert werden, dass bei einer Modernisierung des Waffenarsenals alte Kleinwaffen in falsche Hände geraten.

(bur/dpa)
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