Sparpläne der Bundesregierung Regierung plant Einschnitte beim Elterngeld

Berlin (RP). Vergünstigungen streichen, Zuschläge kappen Hartz-IV-Leistungen kürzen - die Sparliste, die das Bundeskabinett auf seiner Sparklausur am Sonntag und Montag im Berliner Kanzleramt beschließen will, ist lang. Sogar die Familienförderung steht auf dem Prüfstand, wie unsere Redaktion aus Koalitionskreisen im Vorfeld erfuhr.

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Foto: ddp

Die Vergünstigungen für energieintensive Industrieunternehmen bei der Ökosteuer sowie anderen Energiesteuern sollen nach Plänen der Bundesregierung um eine Milliarde Euro gekürzt werden. Dies erfuhr unsere Redaktion aus Koalitionskreisen. Energieintensive Betriebe, wie etwa Stahl- oder Aluminiumhersteller, erhalten bisher jährliche Steuerrabatte von insgesamt sechs Milliarden Euro.

Auch bei der Familienförderung, den Hartz-IV-Leistungen sowie im Verteidigungsetat stehen empfindliche Kürzungen an. Der Höchstbetrag beim Elterngeld soll entgegen allen Dementis der Familienministerin von monatlich 1800 auf nur noch 1200 Euro sinken.

Hartz-IV-Familien soll das Elterngeld von maximal 300 Euro, das sie bis zu 14 Monate lang nach einer Geburt erhalten, gestrichen werden. Die Einsparungen beim Elterngeld sollen sich auf jährlich rund 500 Millionen Euro summieren.

Zudem soll der befristete Zuschlag entfallen, den Arbeitslose bisher zwei Jahre lang erhalten, wenn sie längere Zeit erwerbslos sind und vom Arbeitslosengeld I in das Arbeitslosengeld II übergehen. Im ersten Jahr beträgt der Zuschlag bis zu 160 Euro monatlich, im zweiten bis zu 80 Euro. Auch die Eingliederungshilfen für Langzeitarbeitslose werden gekürzt.

Die Bundeswehr soll nach Plänen des Verteidigungsministers um 40 000 Soldaten reduziert und die Wehrpflicht ausgesetzt werden. Allerdings ist dies in den Unionsparteien höchst umstritten.

Geplant ist die Einführung der Lkw-Maut auf vierspurigen Bundesstraßen. Zudem soll die Tabaksteuer erhöht werden. Über eine Brennelementesteuer für Energiekonzerne wird erst entschieden, wenn die Verlängerung der Laufzeiten der Atomkraftwerke feststeht.

(RP)
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