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Änderung am Immissionsschutzgesetz: Regierung will Kinderlärm-Klagen erschweren

zuletzt aktualisiert: 14.01.2011 - 18:10

Berlin (RPO). Die Bundesregierung will Klagen wegen Kinderlärms erschweren. Ein entsprechender Entwurf des Umweltministeriums zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes solle im Februar ins Kabinett, teilte ein Ministeriumssprecher am Freitag in Berlin auf Anfrage mit. Auch sollen Kindergärten in Wohngebieten künftig allgemein zulässig sein.

"Geräuscheinwirkungen, die von Kindertageseinrichtungen, Kinderspielplätzen und Einrichtungen wie Ballspielplätzen durch Kinder hervorgerufen werden, sind im Regelfall keine schädliche Umwelteinwirkung", heißt es laut "Passauer Neuen Presse" in dem Entwurf des Umweltministeriums. "Bei der Beurteilung der Geräuscheinwirkungen dürfen Immissionsgrenz und -richtwerte nicht herangezogen werden."

Zudem ist eine Novelle des Bauplanungsrechts mit der Klarstellung geplant, dass Kindertagesstätten künftig auch in reinen Wohngebieten generell zulässig sein sollen. Dies soll nicht nur für neue, sondern auch für bereits bestehende Bebauungspläne gelten. "Kinderlärm ist keine schädliche Umwelteinwirkung, vor der die Bürger mit einem Gesetz geschützt werden müssen, sondern Ausdruck von Lebendigkeit", erklärte Bundesbauminister Peter Ramsauer (CSU) in Berlin.

Kinderlärm soll nicht mehr unter Immisionen fallen

Der Bundesrat hatte bereits im März vergangenen Jahres einen wohlwollenderen Umgang mit Kinderlärm angemahnt. Die Länderkammer forderte die Regierung auf, Kinderlärm künftig in der Regel nicht mehr als schädliche Umwelteinwirkung im Sinne des Immissionsschutzrechts einzustufen. Zugleich sollten Kindertageseinrichtungen auch in reinen Wohngebieten generell zulässig sein, hieß es in dem Bundesratsbeschluss, den die Regierung jetzt umsetzt.

Städtetagspräsidentin Petra Roth begrüßte die Pläne. "Kinder und ihre Lebendigkeit gehören zu unserem Leben", sagte die CDU-Politikerin der "Passauer Neuen Presse". Der Gesetzentwurf helfe, familienfreundliche Lebensbedingungen in den Städten zu stärken und in Einzelfällen juristische Auseinandersetzungen mit Anwohnern zu vermeiden.

Die Berichterstatterin der FDP-Fraktion für Kinderlärm, Judith Skudelny, verwies darauf, dass auf Betreiben ihrer Partei auch Ballspielplätze unter die Neuregelung fallen sollen. Da sie "wichtige Freiräume für die Entwicklung von heranwachsenden Lindern" böten, sei dies ein besonderer "liberaler Erfolg", erklärte Skudelny in Berlin.

Quelle: AFP/awei

 
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