Reaktion auf die Krise: Regierung will Managern an die Geldbörse
zuletzt aktualisiert: 31.01.2009 - 15:35Berlin/Washington (RPO). Die Nachrichten über hohe Bonus-Zahlungen für die Top-Manager der krisengeschüttelten US-Banken sorgt in den Vereinigten Staaten für hitzige Diskussionen. In Deutschland sollen ähnliche Fälle vermieden werden. Die Regierung will Gesetze zur Begrenzung der Managergehälter erlassen - jetzt gibt es konkrete Vorschläge.
In den USA verdienen Manager Summen, von denen deutsche Unternehmenschefs in der Regel nur träumen können. Ganze 18 Milliarden Dollar (14,2 Milliarden Euro) Sonderzahlungen werden an die Top-Leute der US-Banken ausgeschüttet - und das ist immer noch ein Rückgang von 44 Prozent. Diese brisanten Zahlen sorgten für einen Aufschrei in der Öffentlichkeit. Selbst Präsident Barack Obama nannte das Verhalten "beschämend" angesichts der wirtschaftlichen Härten für die Mehrheit der US-Bevölkerung.
Alle Zahlungen seien erfolgt, während die Banken zeitgleich den Staat und damit den Steuerzahler um Milliardenhilfen angefleht hätten, erinnerte ein sichtlich erregter Obama am Donnerstag in Washington. "Das ist der Gipfel der Verantwortungslosigkeit."
Solche Wellen sind in Deutschland nicht denkbar. Im Rettungspaket für die Banken hat die Regierung 500.000 Euro als Gehaltsobergrenze für Managergehälter festgeschrieben, insofern deren Kreditinstitute staatliche Hilfen in Anspruch nehmen. Doch der Bund will noch mehr: Vor allem das auf den kurzfristigen Anstieg der Aktienkurse ausgerichtete Handeln mancher Wirtschaftsführer ist dem Fiskus ein Dorn im Auge.
Gegen kurzfristiges Renditedenken
Die Finanzexperten Otto Bernhardt (CDU) und Joachim Poß (SPD) haben in einer Arbeitsgruppe zahlreiche Vorschläge erarbeitet, um dem Wildwuchs beim Managersalär ein Ende zu bereiten. Bereits am 4. März soll das Thema im Koalitionsausschuss auf die Tagesordnung kommen, womit eine Verabschiedung der Neuregelungen noch vor der Bundestagswahl im Herbst möglich wäre.
Ein zentraler Punkt ist Nachhaltigkeit in der Unternehmensführung. Um Signale gegen ein kurzfristiges Renditedenken zu setzen, soll es in Zukunft frühestens nach vier und nicht wie bisher nach zwei Jahren möglich sein, Aktienoptionen einzulösen.
Darüber hinaus soll ein Aufsichtsrat je nach wirtschaftlicher Situation die Vorstandsvergütungen leichter herabsetzen können. Für Fehler soll er künftig stärker als bisher haften. Auch wird nach den Vorstellungen der Arbeitsgruppe in Zukunft der gesamte Aufsichtsrat die letzte Entscheidung über die Vorstandsverträge treffen und nicht, wie derzeit üblich, lediglich ein kleiner Ausschuss.
Keine Einigkeit konnte in der Arbeitsgruppe über den Vorschlag der SPD erzielt werden, wonach ein Unternehmen Managergehälter nur noch bis zu einer Million vollständig als Betriebsausgaben absetzen kann, über diese Summe hinaus aber nur noch bis zur Hälfte. Ebenfalls umstritten blieb der Vorschlag, die Gesamtzahl gleichzeitig wahrnehmbarer Aufsichtsratsmandate weiter einzuschränken und überhaupt eine Verkleinerung der Aufsichtsräte vorzusehen.
"Zunächst bestehendes Recht konsequent anwenden"
Der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI), Werner Schnappauf, kommentierte die Vorschläge mit den Worten: "Bevor neues Recht geschaffen oder bestehendes geändert wird, sollten die existierenden Regelungen konsequent angewendet werden." So sei beispielsweise die Bindung der Managervergütung an langfristige Ziele bereits nach geltendem Recht möglich. Auch die Haftungsregeln für Vorstände und Aufsichtsräte gehörten in Deutschland bereits zu den strengsten der Welt.
In den USA wird das Thema Managergehälter derzeit noch sehr liberal behandelt. Aber auch das könnte sich ändern: Angesichts der jüngsten Vorfälle denkt Obama über eine Verschärfung der Gesetze nach.
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