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"Elena" betrifft 40 Millionen Beschäftigte: Regierung will umstrittenes Datenregister nachbessern

zuletzt aktualisiert: 01.01.2010 - 22:23

Essen/Lüneburg (RPO). Nach heftiger Kritik am neuen elektronischen Einkommensnachweis "Elena" will das Bundesarbeitsministerium jetzt nachbessern. Zumindest Streiktage sollen nicht mehr zugeordnet werden können.

Das Datenerfassungssystem war in die Kritik geraten, weil unter anderem auch legale und illegale Streiktage, Fehlzeiten, Kündigungsgründe und Abmahnungen erfasst werden sollen. Nun hat das Bundesarbeitsministerium eine Überarbeitung der Erfassungsbögen angekündigt. Eine direkte Zuordnung der Streiktage eines Beschäftigten soll dabei unmöglich gemacht werden, meldet die "Tagesschau".

"Elena" ist das größte Datenerfassungs- und Datenvernetzungsprojekt der Bundesregierung. Es verpflichtet alle Arbeitgeber seit 1. Januar, sämtliche einkommensrelevanten Informationen über ihre Beschäftigten an die Deutsche Rentenversicherung in Würzburg zu übermitteln.

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, verlangt von Facebook und Google mehr Sensibilität im Umgang mit Daten. Foto: AP

Auf Grundlage des so entstehenden Datenpools soll ab 2012 zunächst der Bezug von Arbeitslosen-, Wohn- und Bundeselterngeld zügiger und ohne Papierkram abgewickelt werden.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar äußerte Zweifel an der Vermassungsmäßigkeit des Projekts. Die Frage, ob es verhältnismäßig sei, "dass für eine relativ kleine Zahl von Gehaltsnachweisen eine solche Datensammlung stattfindet", sei noch nicht befriedigend beantwortet, sagte Schaar der "Landeszeitung Lüneburg".

"Und das könnte Konsequenzen haben im Hinblick auf die verfassungsrechtliche Zulässigkeit." Auf sein Drängen hin seien allerdings eine Vielzahl ausgefeilter Schutzmaßnahmen eingebaut worden, die einen Missbrauch der Daten sehr unwahrscheinlich machten.

Er habe erreichen können, dass anders als vorgesehen keine Streikdaten erfasst würden. "Das ginge weit über das hinaus, was wir bisher in irgendeiner Datenbank haben und hätte größte Sprengkraft", mahnte der Datenschützer. Einige Punkte, insbesondere welche Daten bei einer Kündigung gespeichert werden, sind aber noch nicht endgültig geklärt. 

Quelle: DDP/top

 
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