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Hartz IV Richter Panorama 100209
  Foto: AP, AP
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Furcht vor Milliardenkosten: Regierung zittert vor Hartz-IV-Urteil

zuletzt aktualisiert: 09.02.2010 - 09:20

Karlsruhe/Düsseldorf (RPO). Das Bundesverfassungsgericht wird um zehn Uhr sein mit großer Spannung erwartetes Urteil zu Hartz IV verkünden. Der Erste Senat entscheidet darüber, ob die Regelsätze für Kinder und Erwachsene mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Sollten die Richter die bisherigen Regelungen beanstanden, drohen dem Bundeshaushalt Mehrausgaben in Milliardenhöhe.  

"Ich schaue mit großer Sorge nach Karlsruhe, denn das Urteil kann uns leicht ein paar Milliarden kosten", sagte Norbert Barthle, haushaltspolitischer Sprecher der Unionsfraktion, der "Süddeutschen Zeitung". Wenn die Sätze für das Arbeitslosengeld II erhöht werden, wird der ohnehin angespannte Bundeshaushalt mit Milliardensummen belastet.

Derzeit beziehen gut 4,7 Millionen Menschen im erwerbsfähigen Alter Arbeitslosengeld II und rund 1,7 Millionen Kinder Sozialgeld. Der Bund gibt hierfür rund 40 Milliarden Euro pro Jahr aus. Hinzu kommen zwölf Milliarden Euro für Wohnungs- und Heizkosten, für die die Kommunen aufkommen. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) errechnete bereits vor einigen Monaten, dass eine Anhebung des Regelsatzes von 359 auf 420 Euro allein mit zehn Milliarden Euro Mehrkosten zu Buche schlagen würde.  

Wenn die Verfassungsrichter die geltende Regelung für grundgesetzwidrig erklären, bedeutet dies noch keine automatische Anhebung der Hartz-IV-Sätze für Kinder. Vielmehr muss der Gesetzgeber dann vermutlich erst eine Neuregelung in Angriff nehmen, bei der ihm ein gewisser Spielraum verbleibt.

Dabei gilt es als wahrscheinlich, dass die Richter die derzeitige Berechnung der Hartz-IV-Sätze beanstanden werden. Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger erwartet, "dass das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber beauftragt, bei Hartz IV noch mal deutlich nachzubessern". Das sagte die FDP-Politikerin der Münchner "Abendzeitung". Die "SZ" schreibt unter Berufung auf Koalitionskreise, dass die Regierung fest von einem entsprechenden Urteil ausgeht.

Sätze korrekt ermittelt?

Die Karlsruher Richter urteilen konkret darüber, ob die Sätze korrekt ermittelt sind und ob der Kinder-Regelsatz pauschal vom Erwachsenen-Satz abgeleitet werden darf. Indirekt geht es aber auch um die Höhe der Leistungen. Nach den Worten von Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier will das Gericht die "Inhalte und Grenzen" des "Grundrechts auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums" klären. Dies bedeute letztlich eine "Neubestimmung des Sozialstaats", prognostizierte der Bochumer Rechtsanwalt Martin Reucher auf ddp-Anfrage.

Er vertritt eine Familie mit "Hartz IV" aus Dortmund, deren Klage bis nach Karlsruhe gelangte. Außerdem haben in den Ausgangsverfahren Familien aus dem bayerischen Landkreis Lindau am Bodensee und dem Werra-Meißner-Kreis in Hessen geklagt. Das Verfassungsgericht entscheidet über Vorlagen des Bundessozialgerichts und des hessischen Landessozialgerichts.

In den Klagen wird konkret die Rechtslage des ersten Halbjahres 2005 angegriffen, als "Hartz IV" eingeführt wurde. Damals bekamen Kinder unter 14 Jahren einen Regelsatz von monatlich 207 Euro. Inzwischen wurden die Sätze zum 1. Juli 2009 nach Alter gestaffelt und leicht erhöht - und zwar auf 215 Euro für Kinder bis 5 Jahren und auf 251 Euro für Kinder von 6 bis 13 Jahren. Das sind 60 beziehungsweise 70 Prozent des Erwachsenen-Regelsatzes von derzeit 359 Euro im Monat (ursprünglich 345 Euro).

Zweifel an der Vorinstanz

Zweifel an der geltenden Regelung haben schon die Vorinstanzen angemeldet, die Karlsruhe zur höchstrichterlichen Klärung angerufen haben. Sowohl das Hessische Landessozialgericht als auch das Bundessozialgericht in Kassel stellten mit drei Vorlagen an die Verfassungsrichter infrage, ob die gesetzlichen Bestimmungen für die Regelsätze bis zu 14 Jahre alter Kinder mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Kritische Nachfragen der Verfassungsrichter bei der mündlichen Verhandlung am 20. Oktober letzten Jahres in Karlsruhe verstärkten die Zweifel noch.

Nach geltendem Recht bekommen Kinder der Hartz-IV-Bezieher von 60, 70 oder 80 Prozent der Regelsätze von alleinstehenden Erwachsenen. Zurzeit sind dies 215 Euro für Kinder bis fünf Jahre, 251 Euro für Sechs- bis 13-Jährige und 287 Euro für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren. In den Ausgangsverfahren der verhandelten Fälle bekamen die Kläger aber noch deutlich geringere Summen ausgezahlt, weil bei der Berechnung des Arbeitslosengelds II das Kindergeld voll angerechnet wird. Unterm Strich waren es wenig mehr als 50 Euro pro Kind, zumal zum Zeitpunkt der Klage die Regelsätze für Kinder noch niedriger waren als heute.

Kritiker sehen Bildungsausgaben kaum berücksichtigt

Bei der Verhandlung im Herbst wurde auch bemängelt, dass bei den Bedarfssätzen Ausgaben für Bildung keine Rolle spielen. Das zum 1. August 2009 eingeführte Schulgeld von 100 Euro behebe die Unterdeckung nicht ansatzweise, kritisierte etwa das Landessozialgericht Hessen. Und das Bundessozialgericht sieht in einer weiteren Besonderheit einen möglichen Verstoß gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes: Bei Kindern von Langzeitarbeitslosen sind mit dem Hartz-IV-Satz pauschal alle Ausgaben abgegolten, während für Kinder von Sozialhilfeempfängern ein abweichender Bedarf geltend gemacht werden darf.

Kein Wunder also, dass Sozialverbände große Hoffnungen in das Karlsruher Urteil setzen. "Wir brauchen einen Kinderregelsatz, der an den tatsächlichen Bedürfnissen der Kinder orientiert ist", sagte Geschäftsführer Ulrich Schneider der Oldenburger "Nordwest-Zeitung". Ein bedarfsorientierter Satz für Kinder müsse 25 bis 30 Prozent höher ausfallen als die bisher gezahlten Summen. Besonders krass sei das Missverhältnis zwischen Regelsatz und Bedarf bei den 14- bis 18-Jährigen, sagte Schneider.

Eine derartige Anhebung würde nach Schneiders Schätzung rund zehn Milliarden Euro kosten, falls "man alles in bar auszahlt". Vieles aber könne man durch die Infrastruktur lösen, beispielsweise Nachhilfe durch konkrete Angebote vor Ort oder auch die Fahrt mit dem Schulbus.

Auch Kürzungen nicht ausgeschlossen

Und da gilt nicht einmal als ausgeschlossen, dass etwa fürs zweite, dritte und weitere Kind niedrigere Sätze festgelegt werden, weil die ja die getragenen Sachen ihrer älteren Geschwister noch einmal anziehen könnten. Oder dass zum Ausgleich für die höheren Kosten bei Kindern der im Satz für die Erwachsenen berücksichtigte geringe Bedarf für Zigaretten und Alkohol gestrichen wird. Auf diese Möglichkeit hat der Staatssekretär im Bundesarbeitsministerium, Detlef Scheele, während der Karlsruher Verhandlung schon offen hingewiesen.

Quelle: DDP/AP/ndi

 
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