Muslimische Schüler in Deutschland Die Grenzen der Religionsfreiheit

Welche religiösen Rechte haben muslimische Schüler? Eine heikle Frage, auf die es viele Antworten gibt. Schon deshalb, weil mit ihr das hohe Gut der Gedankenfreiheit und staatlichen Neutralität berührt wird.

 Eine Schülerin trägt zum Prinzessin-Elsa-Ranzen ein Kopftuch — in den meisten Schulen mittlerweile keine Seltenheit.

Eine Schülerin trägt zum Prinzessin-Elsa-Ranzen ein Kopftuch — in den meisten Schulen mittlerweile keine Seltenheit.

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Eine Analyse.

 Eine Schülern trägt im Unterricht ein Kopftuch — in den meisten Schulen mittlerweile keine Seltenheit.

Eine Schülern trägt im Unterricht ein Kopftuch — in den meisten Schulen mittlerweile keine Seltenheit.

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"Die Schule ist ein Raum religiöser wie weltanschaulicher Freiheit." NRW-Schulgesetz, § 2, Abs. 7

Auch wenn es die Rechtsprechung wohl gerne so hätte - gerade in der Schule ist es nicht immer leicht mit der Freiheit. Denn es gibt nicht die eine. Freiheiten können miteinander oder mit Grundgesetzen zusammenstoßen. Eine muslimische Schülerin mag mit ihrem Ganzkörperschleier, dem Nikab, zwar ihre religiöse Freiheit ausleben, doch kollidiert diese mit dem Schulfrieden.

Das Bayerische Verwaltungsgericht urteilte 2014 in solch einem Einzelfall: Die offene Kommunikation im Unterricht beruhe nicht nur auf dem gesprochenen Wort, sondern sei auch auf nonverbale Elemente, wie Mimik, Gestik und die übrige Körpersprache angewiesen. Bei gesichtsverhüllender Verschleierung einer Schülerin werde eine nonverbale Kommunikation im Wesentlichen unterbunden. Der Religionsfreiheit im Unterricht stand in dieser konkreten Frage die ungestörte Durchführung des staatlichen Bildungsauftrags entgegen.

Ähnlich argumentierte 2011 in letzter Instanz das Bundesverwaltungsgericht bei einem Fall, in dem ein Berliner Schüler muslimischen Glaubens im November 2007 auf dem Schulhof mit einigen Freunden gen Mekka gebetet hatte. Die Schulleitung hatte dem Jungen das Beten schließlich verboten. Nach mehrjährigem Streit wies das Bundesverwaltungsgericht die Klage des Gymnasiasten zurück: Er müsse die Einschränkung seiner Glaubensfreiheit hinnehmen, weil durch die öffentlichen Ritualgebete der Schulfrieden gestört werde.

Klingt nach juristischem Tohuwabohu

Doch wie in so vielen strittigen Fällen betonte das Gericht, es handle sich um eine Einzelfallentscheidung. Damit sei nicht ausgeschlossen, dass an anderen Schulen öffentlich gebetet werden dürfe. Das Gericht wies auf die besondere Situation an dem Gymnasium in Berlin-Wedding hin: Die Schüler dort gehören fünf Weltreligionen an. Da das demonstrative Gebet zu Streitereien führte, habe die Schulleitung einschreiten müssen. Schließlich fiel der Satz: Grundsätzlich müsse der Staat wegen der Glaubensfreiheit aber religiöse Bezüge in Schulen zulassen. Nur darf er diese eben nicht zulasten des Schulfriedens und der Schulpflicht durchprügeln.

Aus diesem Grund war das Urteil des Europäischen Menschengerichtshofs vor einigen Tagen nur folgerichtig: Die Richter stellten klar, dass eine muslimische Familie ihre Töchter aus religiösen Gründen nicht vom Schwimmunterricht fernhalten darf. Die Straßburger Richter argumentierten, die Schule spiele eine besondere Rolle bei der Integration, insbesondere von Kindern ausländischer Herkunft.

Das alles klingt zunächst nach einem juristischen Tohuwabohu. Zumal die Rechtslage in der Frage, ob etwa Lehrerinnen Kopftuch tragen dürfen, mindestens genauso farbenfroh ist. Doch dokumentiert die Vielzahl der gerichtlichen Entscheidungen auch das zähe Ringen um eine größtmögliche Freiheit von Glaubensbekenntnissen in geschlossenen Strukturen wie der Schule. Es geht nie um eine Bewertung der jeweiligen Religion, sondern eben stets um die Wahrung des Schulfriedens. Ob dieser tatsächlich gestört oder gefährdet ist, kann zu einer Entscheidung werden, die orts- und sogar personenabhängig ist. Auch darum die vielen Einzelfälle.

Das Kreuz als "passives Symbol"

Ausschlaggebend ist oft, auf welche Art und Weise sich die jeweilige Religion "äußert". Gegen Kruzifixe in den Klassenzimmern italienischer Schulen etwa hatte der Europäische Gerichtshof nichts einzuwenden, obgleich die "Mehrheitsreligion" auf sich mit dem Gekreuzigten deutlich aufmerksam mache. Seinem Wesen nach aber sei das Kreuz ein "passives Symbol" und somit zulässig, so die Richter. Aber sind damit die Schüler nicht gezwungen, unterm Kreuz zu lernen? Nach den Worten des Staatsrechtlers Stefan Huster trägt das Kreuz zwar auch die Aussage, dass mit ihm eine religiöse Überzeugung durchaus als vorzugswürdig gelten kann. Huster hält derlei Debatten aber für hysterisch.

Urteile zur Religionsfreiheit an Schulen sind immer heikel, weil sie einen sensiblen Bereich unseres Rechtsstaates berühren: Sie markieren die Grenzen unserer modernen, und das heißt vollmundig: offenen Gesellschaft. Der Staat - zu religiös-weltanschaulicher Neutralität verpflichtet - darf weder den Glauben noch den Unglauben seiner Bürger in irgendeiner Form beurteilen. Religionsfreiheit ist im Grundsatz Gedankenfreiheit, so dass dort, wo Eingriffe nötig werden, hohe Güter auf dem Spiel stehen.

Schulen potenzieren diese Brisanz. Denn an keinem öffentlichen Ort spielt die Wertevermittlung eine derart zentrale Rolle. Schulen sind gewissermaßen die Wiegen unserer Demokratie. Dementsprechend laut und nachwirkend sind die Kollisionen, die sich dort - gerade in der Frage der religiösen Bekenntnisse - von Zeit zu Zeit ereignen.

Das Spannungsfeld zwischen Geboten und Verboten kann die Schulen über die Wissensvermittlung deutlich hinaus zu einem anderen Lernort werden lassen. Sie können in der Frage der Religionsfreiheit in den eigenen Räumen ihrem Auftrag gerecht werden, Schülern Toleranz und Demokratie, Freiheit und die Grenzen der Freiheit anschaulich machen.

Eine Muslimin sieht auch in ihrer Freizeit mal einen Jungen in Badehose. Warum sollte sie dann dem Schwimmunterricht an der Schule fernbleiben? Und ein Junge aus christlich geprägtem Elternhaus wird regelmäßig auf der Straße mit dem Kopftuch einer jungen Türkin konfrontiert. Es gehört schlicht zum Leben. Kinder verschiedener Religionen lernen in der Schule, miteinander auszukommen.

(jaco / los)
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