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Wer jetzt schon die Stunden bis zum Wochenende zählt, sollte lieber nicht über die Jahre bis zum Ruhestand nachdenken. Nachdem die Bundesregierung die Rente mit 67 beschlossen hat, gibt es Menschen, die diese Neuregelung besonders ärgert.
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Wenn das Rentenalter ab 2012 stufenweise um einen Monat pro Jahr angehoben wird, sind zuerst die 1947 Geborenen betroffen - sie müssen nach ihrem 65. Geburtstag noch einen Monat lang arbeiten. ...
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... Der Jahrgang 1948 muss schon zwei Monate dranhängen.
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Wer 1950 zur Welt kam, soll noch vier Monate nach dem 65. Geburtstag arbeiten gehen.
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Das gesetzliche Rentenalter wird ab 2024 in Zwei-Monats-Schritten angehoben. Bis zum 66. durchhalten müssen also alle, die 1958 geboren sind.
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Vor allem für die Jahrgänge 1959 bis 1963 ist die neue Regelung ärgerlich: Sie müssen nach dem 66. Geburtstag noch einige Monate auf den Ruhestand warten.
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Die Jahrgänge ab 1964 können sich schon jetzt darauf einstellen, regulär bis 67 zu arbeiten. Wer vorzeitig in Rente gehen will, muss Abschläge hinnehmen.
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Wer eine Familie gegründet hat, dem kann das bei der Berechnung der Rente weiterhin zu Gute kommen: Für vor 1991 geborene Kinder wird ein Jahr gut geschrieben, für alle jüngeren drei Jahre.
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Mütter können sich bis zu zehn Jahre für die Kindererziehung anrechnen lassen.
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Den Lebensabend genießen: Beschäftigte, die schon 45 Jahre lang in die Rentenkasse eingezahlt haben, können weiterhin mit 65 ohne Abschläge in den Ruhestand gehen. ...
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... Das trifft auch auf die Menschen zu, die 1946 geboren sind.
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Auch bei der Altersteilzeit soll es Änderungen geben. Schnell sein, lohnt sich: Für Beschäftigte, die bis 31. Dezember eine Vereinbarung über Teilzeit abschließen, gilt noch das Rentenalter 65.