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Die gesetzliche Altersrente richtet sich nach dem, was wir im Laufe unseres Lebens durchschnittlich verdient haben und wie lange wir in die Rentenkasse eingezahlt haben. Wie bei Payback-Systemen für Einkäufe gibt es für jedes Versicherungsjahr Punkte. Diese Punkte werden allerdings erst ab dem 65. Geburtstag als Rente ausgezahlt. Statt von der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte oder den Landesversicherungsanstalten erhält man ab 1. Oktober 2005 Post von der Deutschen Rentenversicherung. Denn die soll ab 2005 das Dach für das gesamte System bilden.
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Wer bereits 35 Jahre eingezahlt hat, kann mit Abschlägen eher in Rente gehen, frühestens jedoch mit 60 Jahren. Für jeden Monat, den jemand früher aufhört zu arbeiten, beträgt der Abschlag 0,3 Prozent auf den so genannten Zugangsfaktor der Rentenformel. Der Zugangsfaktor beträgt bei Vollendung des 65. Lebensjahres genau 1,0. Er wird mit den gesammelten Entgeldpunkten multipliziert. Das Ergebnis sind die persönlichen Entgeltpunkte für die weitere Rentenberechnung.
Seit 2005 wird beispielsweise die Absetzbarkeit von Versicherungsprämien grundlegend reformiert. Gefördert werden dann neben der Riester-Rente und Direktversicherungen nur noch Altersvorsorgeaufwendungen und andere Vorsorgeaufwendungen.
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Absetzbar sind als Altersvorsorgeaufwendungen im nächsten Jahr 60 Prozent der Beiträge. Allerdings ist die Summe nach oben begrenzt auf 12.000 Euro für Alleinstehende und 24.000 Euro für Verheiratete. Bis 2025 steigt der Prozentsatz jährlich um zwei Prozentpunkte und der Höchstbetrag jährlich um 400 beziehungsweise 800 Euro.
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Rürup-Rente:
Die Rürup- oder Basis-Rente kommt 2005 neu dazu. Wer sie wählt, kann den Beitrag laufend oder vor dem gewünschten Rentenbeginn auch auf einen Schlag einzahlen und dann sofort monatliche Zahlungen bekommen...
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Die neue Versicherungsform der "Rürup-Rente" funktioniert ähnlich wie die gesetzliche Rente, nur dass die Beiträge alleine von den Arbeitnehmern finanziert werden, die auf diese Weise privat steuerbegünstigt vorsorgen können. Von der Summe dieser absetzbaren Beiträge wird der steuerfreie Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung allerdings in voller Höhe wieder abgezogen - erst die dann ermittelte Summe ist der absetzbare Betrag.
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Private Rentenversicherung:
Ab 2005 bleiben Policen mit Kapitalwahlrecht zwar noch im Angebot. Allerdings wird dann - wie bei der Kapitallebensversicherung - die Summe voll steuerpflichtig...
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Riester-Rente:
Ab 2005 können Riester-Sparer vertraglich regeln, dass sie 30 Prozent des angesparten Guthabens bei Fälligkeit im Alter auf einen Schlag ausgezahlt bekommen...
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...eine lebenslange Rente ist aber frühestens ab dem 60. Lebensjahr drin. Sie muss wie die gesetzliche Rente versteuert werden - das heißt, der steuerpflichtige Teil ist bis 2040 für jeden Jahrgang neuer Ruheständler verschieden. Er steigt schrittweise bis auf 100 Prozent.
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Arbeitnehmer sollen ab 2005 schrittweise keine Steuern mehr für ihre Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung
zahlen müssen. Umgekehrt werden dafür schrittweise erstmals oder höhere Steuern auf die Renten erhoben. Das sieht das Alterseinkünftegesetz vor, womit die Regierung einer Aufforderung des Bundesverfassungsgerichts nachgekommen ist, das 2002 angeordnet hatte die Ungleichbehandlung von Rentnern und pensionierten Beamten bis zum Jahr 2005 zu beheben.
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Bis zum Jahr 2040 werden die Renten vollständig nachgelagert besteuert sein. Umgekehrt werden die Beiträge für die
Arbeitnehmer freigestellt und sind vom Jahr 2025 an steuerfrei. Das Ganze vollzieht sich unter Beachtung von
Freibeträgen schrittweise...
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...mit anfänglich 50 Prozent werden die Renten besteuert. Bis 2020 steigt der Steuersatz um je zwei Prozentpunkte auf 80 Prozent. Danach um jährlich einen Punkt auf 100 Prozent im Jahr 2040. Der Prozentsatz verändert sich nach Eintritt ins Rentenalter nicht mehr. Beispiel: Wer 2008 in Rente geht, muss bis an sein Lebensende 54 Prozent versteuern.
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Nach offiziellen Berechnungen sind 1,3 Millionen Rentnerhaushalte betroffen, die 2005 erstmals vom Fiskus zur Kasse gebeten werden. Insgesamt müssen dann 3,3 Millionen Rentnerhaushalte Steuern zahlen, die entweder aus der gesetzlichen Versicherung weit überdurchschnittliche Bezüge bekommen oder sonstige Einkünfte haben.
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Bei der betrieblichen Altersvorsorge steigt die Möglichkeit, mehr über die Entgeltumwandlung anzusparen: Die Höhe von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung als gültige Obergrenze liegt demnach ab 1.1.2005 bei 2496 Euro statt bislang 2472 Euro. Diese Möglichkeit besteht ab 2005 auch für Direktversicherungen, die bislang von der Steuerfreiheit ausgenommen waren.
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Gleichzeitig wurde die Steuerfreiheit jedoch auf solche Versorgungszusagen beschränkt, die eine Auszahlung der Leistung in Form einer lebenslangen Rente oder eines Auszahlungsplanes mit Restverrentung ab dem 85. Lebensjahr vorsehen. Im Übrigen können maximal 30 % des zu Beginn der Auszahlungsphase zur Verfügung stehenden Kapitals außerhalb der monatlichen Leistungen als Einmalzahlungen ausgezahlt werden.
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Ab 2005 erhöht sich der steuerfreie Betrag um einen festen Betrag in Höhe von 1800 Euro im Kalenderjahr. Diese Erhöhung kompensiert die für Direktversicherungen und Pensionskassen nur noch bis Ende 2004 mögliche Pauschalbesteuerung (sie galt in einer maximalen Höhe von 1752 Euro, die mit 20 Prozent zu versteuern waren). Für den zusätzlichen Betrag von 1800 Euro besteht keine Sozialversicherungsfreiheit.
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Aus Gründen des Vertrauensschutzes bleibt die Möglichkeit der Pauschalbesteuerung für diejenigen Beiträge an eine Direktversicherung bestehen, die vom Arbeitgeber auf Grund einer Versorgungszusage geleistet werden, die vor 2005 erteilt wurde (so genannte Altfälle).
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Nach schier endlosem Hin und Her macht der Gesetzgeber ab 2005 ernst: Neu abgeschlossene Kapitallebensversicherungen und Rentenversicherungen verlieren ihr Steuerprivileg. Das gilt für den Sonderausgabenabzug und die Steuerfreiheit der Erträge bei längerer Laufzeit. Auszahlungen aus Altverträgen bleiben steuerfrei (bei Abschluss eines Vertrages bis 31.12. reicht Zahlung der ersten Rate bis 31.03.). Erträge bei Neuverträgen werden zur Hälfte besteuert, wenn die Vertragsdauer mindestens 12 Jahre beträgt und nach Vollendung des 60. Lebensjahres erfolgt.
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Kinderlose unter 65 Jahre müssen ab 2005 höhere Pflegebeiträge zahlen. Rund 1,1 Millionen Renten werden am Ende tatsächlich mit dem Aufschlag von 0,25 Prozent belastet werden. In diesen Tagen sind die Bürger angeschrieben worden. Alle gesetzlich Krankenversicherten, also auch die Rentner, müssen wegen der neuen Zahnersatz- und Krankengeldregelung ab 1. Juli unterm Strich 0,45 Prozent mehr an die Kasse zahlen.
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Statt von der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte oder den Landesversicherungsanstalten erhält man ab 1. Oktober 2005 Post von der Deutschen Rentenversicherung. Denn die soll ab 2005 das Dach für das gesamte System bilden.