Rente mit 67 kommt Renteneintrittsalter wird ab 2012 angehoben

Berlin (RPO). Die Bundesregierung hat am Mittwoch grünes Licht für die Rente mit 67 gegeben. Angesichts der deutlich verbesserten Beschäftigungslage Älterer hält die schwarz-gelbe Koalition den späteren Renteneintritt für vertretbar. Da die Menschen dank höherer Lebenserwartung und guter Gesundheit heute im Schnitt 18 Jahre Rente beziehen, sieht die Regierung keine Alternative dazu.

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Die Reform wurde im März 2007 von der großen Koalition aus CDU/CSU und SPD beschlossen. Vereinbart wurde dabei auch, dass alle vier Jahre ein Prüfbericht zur Beschäftigung älterer Menschen vorgelegt werden muss. Den ersten Bericht von Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) billigte jetzt das Kabinett.

Das gesetzliche Rentenalter wird dem Gesetz zufolge ab 2012 schrittweise angehoben, zunächst um einen Monat und ab 2024 um zwei Monate pro Jahr. Das bedeutet: Wer 1947 geboren ist, muss einen Monat länger arbeiten, um abschlagsfrei in Rente zu gehen. Mit jedem weiteren Jahr verschiebt sich das Rentenalter weiter nach hinten. Wer 1958 geboren ist, kann erst mit 66 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen. Für alle, die ab 1964 geboren wurden, gilt dann die Rente mit 67 in vollem Umfang.

Wer mindestens 45 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt hat, kann auch künftig bei vollen Bezügen mit 65 Jahren aufhören zu arbeiten. Ausnahmen von der Anhebung des Renteneintrittsalters gelten unter anderem für Schwerbehinderte und bei verminderter Erwerbsfähigkeit.

Es ist für langjährig Versicherte auch weiter möglich, mit frühestens 63 Jahren in Rente zu gehen. Diejenigen müssen dann aber einen lebenslangen Rentenabschlag von maximal 14,4 Prozent hinnehmen. Bislang fällt dieser Abschlag mit 7,2 Prozent nur halb so hoch aus.

Schwerbehinderte ab 35 Beitragsjahren können abschlagsfrei erst mit 65 statt bisher 63 Jahren in Rente gehen. Für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute gilt dies ab 62 statt bisher 60 Jahren. Um zwei Jahre heraufgesetzt wird auch das Eintrittsalter für die Inanspruchnahme der sogenannten großen Witwen- oder Witwerrente.

Eine Staffelregelung gilt für Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. Die Regelgrenze steigt hier von 63 auf 65 Jahre. Bis 2023 bleibt es aber dann bei 63 Jahren, wenn 35 Pflichtbeitragsjahre nachgewiesen werden. Ab 2024 sind dafür 40 Pflichtbeitragsjahre erforderlich.

(AFP/jre)
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