Verfassungsgericht vor Hartz IV-Urteil: Richter zeigen der Politik Grenzen auf
VON NILS DIETRICH - zuletzt aktualisiert: 08.02.2010 - 18:17Düsseldorf (RPO). Am Dienstag schaut die Republik gebannt nach Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht wird über die Rechtmäßigkeit der aktuellen Hartz IV-Sätze entscheiden. Höchstwahrscheinlich wird die Politik die bisherigen Regelungen nachbessern müssen. Die Richter bemängeln nicht zum ersten Mal große Gesetzesprojekte.
Für allein stehende Erwachsene sind es derzeit 359 Euro monatlich, für Partner 323, für Jugendliche 287, für Kinder zwischen sechs und 13 Jahren 251, für Jüngere 215 Euro - immer zuzüglich der Kosten für Unterkunft und Heizung. Sind diese Summen ausreichend? Das Bundesverfassungsgericht wird am Dienstag um zehn Uhr bekannt geben, ob die bestehenden Regelungen Gültigkeit haben. Es gilt als wahrscheinlich, dass die Richter die momentan gültige Berechnung der Hartz IV-Sätze kippen.
Schon mehrfach wollte das Bundessozialgericht in Kassel an der Eck-Regelleistung für Erwachsene nicht rütteln. Anfang 2009 rügte es aber, dass die Leistungen für Kinder pauschal davon abgeleitet wurden, obwohl sie offenkundig ganz andere Bedürfnisse haben - etwa Spielsachen, Schulmaterial und Ersatz für zu klein gewordene Schuhe.
Bereits zuvor hatte das Landessozialgericht Darmstadt Zweifel auch an den Leistungen für Erwachsene geäußert. Und es hatte kritisiert, dass gar nicht diskutiert und definiert wurde, was eine menschenwürdige Existenz überhaupt umfasst.
Versäumnisse müssen wohl nachgebessert werden
Diese Versäumnisse müssen wahrscheinlich in nächster Zeit aufgearbeitet werden. Normalerweise setzt das Gericht dem Gesetzgeber eine Frist, innerhalb derer er eine neue Regelung verabschieden muss. Erst am Wochenende einigte sich die schwarz-gelbe Koalition darauf, für den Betrieb der nach der "Hartz"-Reform eingeführten Jobcenter das Grundgesetz zu ändern. Diese werden von den Arbeitsagenturen und den Kommunen gemeinsam getragen, was nach derzeitigem Recht nicht zulässig ist.
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Frist bis Ende 2010 vorgegeben, bis zu der die Arbeit in den Jobcentern verfassungskonform organisiert sein muss. Da die momentane Organisation sich nach Ansicht der Politik bewährt hat, werden nicht die Strukturen, sondern das Gesetz geändert.
Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber seit seiner Gründung 1950 mehrfach auf die Finger geklopft. Eine der spektakulärsten Entscheidungen rührt aus dem Jahr 2006. Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass Teile des Luftsicherheitsgesetzes gegen das im Grundgesetz verankerte Recht auf Leben verstoßen. Mit der Regelung hatten Politiker ursprünglich einen gesetzlichen Rahmen für den Abschuss von entführten Passagierflugzeugen schaffen wollen.
Auch bei Studiengebühren schritt Karlsruhe ein
Ein Jahr zuvor musste die rot-grüne Koalition unter Kanzler Gerhard Schröder bei einem Gesetzgebungsvorhaben zurückrudern. Ein Verbot von Studiengebühren sei unzulässig, hieß es in Karlsruhe. Der Bund habe zwar eine Rahmengesetzgebungskompetenz in der Bildungspolitik, allerdings sei eine entsprechende Regelung nicht notwendig.
Im Kruzifix-Beschluss von 1995 erklärte das Gericht Teile des Bayerischen Schulgesetzes für verfassungswidrig, wonach in jedem Klassenzimmer der bayerischen Volksschulen ein Kruzifix anzubringen war. Religiöse Symbole spielten auch 2003 bei dem Kopftuch-Urteil eine Rolle. Fereshta Ludin wurde die Einstellung in den Schuldienst durch das Oberschulamt Stuttgart verweigert, da sie auf dem religiös motivierten Tragen eines Kopftuches während des Unterrichts nicht verzichten durfte. Ein solches Vorgehen durch eine Behörde ist ohne gesetzliche Grundlage nicht zulässig, erklärte das Gericht.
Im selben Jahr stoppte das Verfassungsgericht das NPD-Verbotsverfahren. Das seinerzeit dem Gericht präsentierte Material war nicht von der geheimdienstlichen Tätigkeit des Verfassungsschutzes trennbar. Das Gericht aber verlangte, dass vor, spätestens aber im Verfahren staatliche Spitzel abzuschalten sind.
Pendlerpauschale beschäftigte die Richter
2008 kippte das Gericht eine Gesetzesänderung zur Pendlerpauschale, nach der die ersten Kilometer des Weges zur Arbeit nicht von der Steuer absetzbar sind.
Eine herausragende Bedeutung wird dem ersten Rundfunkurteil aus dem Jahr 1961 zugemessen. Bundeskanzler Konrad Adenauer wollte eine "Deutschland-Fernsehen GmbH" in der Hand des Bundes gründen. Dies war nicht erlaubt, denn ein solcher TV-Sender erfülle nicht die verfassungsmäßige Garantie der institutionellen Freiheit des Rundfunks. Außerdem sei Kultur Ländersache. Durch das Urteil wurde die Monopolstellung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bis 1984 zementiert. Auch die Gründung des ZDF ist auf dieses Urteil zurückzuführen.
Das Gericht bestätigte aber auch schon die Korrektheit bestehender Gesetze. Dies war 2002 bei dem rot-grünen Lebenspartnerschaftsgesetz, das die so genannte "Homo-Ehe" ermöglichte, der Fall.
Wie die Hüter der Verfassung am Dienstag entscheiden, ist noch nicht vollständig abzusehen. Allerdings ist es unwahrscheinlich, dass die momentane Regelung anstandslos durchgewunken wird.
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