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Geburtsstunde der EU: Römische Verträge

VON GODEHARD UHLEMANN - zuletzt aktualisiert: 20.03.2007 - 18:03

Düsseldorf (RP). Die Römischen Verträge sind die Geburtsurkunde der EU. Am 25.März 1957 hatten sie Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlanden unterzeichnet. Für Deutschland tat dies Bundeskanzler Konrad Adenauer. Damit war Deutschland als Auslöser des Zweiten Weltkrieges zwölf Jahre nach seiner Kapitulation in die westliche Staatengemeinschaft integriert.

Es handelt sich um zwei Verträge, den „Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft“ (EWG-Vertrag) und den „Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft“ (Euratom). Sie traten am 1. Januar 1958 in Kraft. Der deutsche Walter Hallstein wurde erster Präsident der EWG-Kommission.

In der Präambel des EWG-Vertrages wird die Zielrichtung formuliert. Es geht darum, „die Grundlage für einen immer engeren Zusammenschluss der europäischen Völker“ zu schaffen. Das bedeutete, zwischen den EWG-Staaten Zölle abzuschaffen, die Lebens- und Arbeitsbedingungen zu verbessern und auf eine gemeinsame Handels-, Landwirtschafts- und Verkehrspolitik hinzuarbeiten. Außerdem gab es als ehrgeizige Zielvorgaben den freien Personen-, Dienstleistungs-, Kapital- und Warenverkehr.


 
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