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Altbundespräsident: Roman Herzog empfiehlt Wahlrecht-Änderung

zuletzt aktualisiert: 06.03.2008 - 06:38

München (RPO). Der ehemalige Bundespräsident Roman Herzog schlägt dringend Korrekturen des Wahlrechts vor. Durch das Auftreten der Linkspartei als fünfte parlamentarische Kraft ergebe sich eine fundamentale Veränderung des Regierungssystems in der Bundesrepublik.

Das schrieb Herzog in einem Beitrag für die "Süddeutsche Zeitung". Das Regieren werde in einem Fünf-Parteien-System immer schwieriger.

Herzog warnte, ohne Korrekturen drohe sich der Vertrauensschwund der Bürger gegenüber den bisherigen Volksparteien CDU/CSU und SPD fortzusetzen. "Die Gefahr von Minderheitsregierungen wird wachsen", prognostizierte Herzog. Ein Minderheitskanzler werde im Ausland als "lahme Ente" mit nur noch eingeschränkter Handlungsfähigkeit gelten.

Im Bundestag müsse er sich für jedes Gesetz seine Mehrheiten zusammenbetteln und dabei unsinnigste Kompromisse eingehen und sachwidrige Kompensationsgeschäfte tätigen.

Herzog schlug vor, über Korrekturen des deutschen Wahlsystems zu diskutieren. Als Vorbild ungeeignet sei das britische Mehrheitswahlrecht, bei dem für die Wahl eines Abgeordneten die einfache Mehrheit in seinem Wahlkreis ausreicht. Dies könne in Deutschland dazu führen, dass bundesweit gesehen eine Minderheit der Stimmen zur Mehrheit der Parlamentsmandate führt.

Für die bessere Reformvorlage halte er das französische Wahlrecht. Dieses verlange für die Wahl eines Abgeordneten die absolute Stimmenmehrheit, wodurch die Interessen kleinerer Parteien mehr Gewicht behielten.

Korrekturen forderte Herzog auch beim Bundesrat. Die Länderkammer solle Beschlüsse künftig mit der einfachen Mehrheit der Ja- über die Nein-Stimmen fassen können. Enthaltungen sollten nicht mehr wie bisher als Nein-Stimmen gewertet werden. Sonst werde der Bund viele seiner Finanzgesetze nicht mehr durchsetzen können.

Quelle: afp

 
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