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Kommunalwahl-Entscheidung: Rüttgers räumt Fehler ein

VON DETLEV HÜWEL UND FRANK VOLLMER - zuletzt aktualisiert: 19.02.2009 - 07:31

Düsseldorf/Münster (RP). Die Landesregierung hat vor Gericht eine schwere Schlappe erlitten: Die Kommunalwahl darf nicht auf den Termin der Europawahl am 7. Juni vorgezogen werden. Dies hat der Verfassungsgerichtshof (VGH) in Münster entschieden und damit der Klage von SPD und Grünen stattgegeben. Der Ministerpräsident räumte ein, dass es ein Fehler gewesen sei, die Zusammenlegung von Kommunal- und Europawahl anzustreben.

Die Kommunalwahl in NRW findet nun am 30. August statt  Foto: RPO
Die Kommunalwahl in NRW findet nun am 30. August statt Foto: RPO

Nach Angaben von Innenminister Ingo Wolf (FDP) wird die Wahl der Bürgermeister, Landräte sowie der Stadträte und Kreistage nun am 30. August erfolgen – 14 Tage nach dem Ende der Sommerferien und am Wochenende des Neusser Schützenfestes.

Diesen Termin hätten die Koalitionsspitzen in Abstimmung mit Ministerpräsident Jürgen Rüttgers (CDU), der sich derzeit in den USA aufhält, so beschlossen, sagte Wolf in Düsseldorf. CDU und FDP lehnen es ab, in diesem Jahr Kommunal- und Bundestagswahlen (27. September) zu koppeln. Dies würde der Bedeutung der Kommunalpolitik nicht gerecht, weil dann das Kommunale "unter die Räder" (Wolf) käme.

SPD und Grüne forderten wegen der Niederlage von Schwarz-Gelb vor Gericht den Rücktritt von Wolf, der aber auch von der CDU attackiert wurde. Er sei verärgert, weil der Minister Anfang Februar nicht an der mündlichen Verhandlung in Münster teilgenommen habe, sagte CDU-Fraktionschef Helmut Stahl. Im Innenministerium sei einiges "versemmelt" worden.

Jürgen Rüttgers räumte am Rande einer Veranstaltung in Detroit ein, dass es ein Fehler gewesen sei, die Zusammenlegung von Kommunal- und Europawahl in einem Schritt anzustreben. Beide Wahlen, die jeweils alle fünf Jahre stattfinden, würden nun im Jahr 2014 zusammengelegt. Zu den Rücktrittsforderungen gegen Wolf wollte sich Rüttgers nicht äußern. Das sei Sache der FDP, hieß es aus der Delegation des Ministerpräsidenten. Das Personal des Koalitionspartners sei "tabu".

SPD-Landeschefin Hannelore Kraft warnte Rüttgers vor "Trickserei". Münster habe in der Urteilsbegründung deutlich gemacht, dass die Kommunalwahl durchaus am Tage der Bundestagswahl stattfinden könne. Die Landesregierung sei wegen ihrer zahlreichen Niederlagen vor dem VGH eine "Serientäterin beim Verfassungsbruch". Grünen-Fraktionschefin Sylvia Löhrmann sprach von einem sehr guten Tag für die Demokratie. Das Gericht habe dem Versuch von CDU und FDP, die Kommunalwahl "aus parteitaktischen Erwägungen vorzuziehen und politisch zu manipulieren", einen Riegel vorgeschoben.

Quelle: RP

 
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