Arbeitsministerin von der Leyen: Sachleistungen bei Hartz IV möglich
zuletzt aktualisiert: 12.04.2010 - 15:27Kassel (RPO). Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen hält sich bei den Hartz-IV-Leistungen für Kinder die Möglichkeit von Sachleistungen zur Ergänzung der Geldbezüge offen. Dies sei ausdrücklich im Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar zu den Hartz-IV-Regelsätzen vorgesehen, sagte die CDU-Ministerin am Montag bei der Eröffnung des sanierten Bundessozialgerichtsgebäudes in Kassel.
Die Verfassungsrichter hatten die Berechnung der Hartz-IV-Bezüge als verfassungswidrig eingestuft. "In diesem Fall bin ich gerne verurteilt worden", sagte von der Leyen. Denn die Karlsruher Richter hätten zum ersten Mal klar gestellt, dass der Bund den Kindern gegenüber eine Fürsorgepflicht habe. "Das eröffnet jetzt ganz neue Verantwortlichkeiten", sagte die Ministerin. Bislang sei man zu vage bei der Berechnung des Bedarfs von Kindern gewesen.
Bei der Einweihungsfeier würdigte von der Leyen die Arbeit des Bundessozialgerichts (BSG) und erklärte, das wegweisende Hartz-IV-Urteil des Bundesverfassungsgericht gehe auch auf Entscheidungen des obersten Sozialgerichts zurück. Auch anderen wichtige Urteile wie zum möglichen Anspruch von NS-Verfolgten auf eine "Ghetto-Rente" habe das BSG gesprochen. Das oberste Sozialgericht in Kassel stehe in Deutschland dafür, dass einzelne Menschen Gerechtigkeit für sich einfordern und erhalten könnten.
Sanierung für 35 Millionen Euro
Das BSG-Gebäude wurde von Februar 2008 bis Dezember 2009 für knapp 35 Millionen Euro saniert. Ursprünglich war es zwischen 1936 und 1938 als Kommandogebäude der Wehrmacht errichtet worden. Nach dem Krieg residierten darin unter anderen Angehörige der US-Streitkräfte. 1954 fand schließlich das Bundessozialgericht darin seinen Platz.
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