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Gegen Gesundheitsreform: Sachsen droht mit Verfassungsklage

zuletzt aktualisiert: 17.07.2008 - 17:29

Dresden (RPO). Im Streit über die geplante Gesundheitsreform droht neuer Ärger aus Sachsen. Regierungschef Stanislaw Tillich droht mit einer Verfassungsklage. Durch die Konvergenzklausel befürchtet er den Abfluss von 300 Millionen Euro.

"Wenn die Gespräche mit dem Bund keine Einigung bringen, wird Sachsen die Verfassungsmäßigkeit der Konvergenzklausel prüfen lassen", sagte der CDU-Poltiker dem "Handelsblatt". Man halte diese Klausel für verfassungswidrig. Das Bundesgesundheitsministerium verteidigte den geplanten Gesundheitsfonds.

Dem Bericht zufolge hält Tillich eine Klage trotz der kürzlich erzielten Einigung von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Ministerpräsidenten der unionsgeführten Bundesländer für nötig. Tillich sehe weiter die Gefahr, dass durch die Konvergenzklausel mehr als 300 Millionen Euro der sächsischen Beitragszahler aus dem Land abflössen, hieß es.

Der Regierungschef sagte dem Blatt, im Ergebnis der Reform würden die wirtschaftlichen Kassen in Sachsen und die sächsischen Ärzte, deren Honorar unter dem Niveau der alten Länder liege, die höheren Arzthonorare in Bayern finanzieren. Das werde er nicht kampflos hinnehmen. Er kritisierte zugleich den geplanten Kassen-Einheitsbeitrag. Die günstigen Beiträge in Sachsen von derzeit 11,8 Prozent bei der IKK und 12,9 Prozent bei der AOK würden auf über 15 Prozent steigen. Das sei den Versicherten nicht zu vermitteln.

Tillich betonte, entscheidend sei nun, ob in den Gesprächen mit dem Bund einseitige Belastungen für Sachsen und auch für Thüringen verhindert werden könnten.

Bundesgesundheitsministerium kündigt Lösung an

Das Bundesgesundheitsministerium verteidigte den geplanten Gesundheitsfonds und kündigte eine Lösung an, die nicht zu Lasten einzelner Länder gehe. Sachsen müsse dann sehen, ob eine Klage überhaupt noch sinnvoll sei, sagte Staatssekretär Klaus Theo Schröder der "Sächsischen Zeitung". Er verwies zugleich darauf, dass die neuen Länder bislang deutlich vom Risikostrukturausgleich profitiert hätten. Im vergangenen Jahr seien knapp vier Milliarden Euro von West nach Ost geflossen.

Das Land Thüringen bezeichnete Sachsens Klagedrohung als kontraproduktiv. Der Verhandlungsweg habe sich als erfolgreich erwiesen und werde daher weiter beschritten, sagte Sozialministerin Christine Lieberknecht (CDU) der "Thüringer Allgemeinen". Das Thema der Konvergenzklausel sei vom Tisch.

Die Vereinigung der Sächsischen Wirtschaft (VSW) erklärte, sie unterstütze eine Verfassungsklage. Es sei nicht akzeptabel, dass Sachsen überproportional durch eine Reform belastet werden, die eigentlich Entlastung bringen sollte, erklärte VSW-Präsident Bodo Finger. Der Einheitsbetrag erhöhe die Kosten jährlich um bis zu 700 Millionen Euro. Die drohende Mehrbelastung würde das Wachstum um einen Prozentpunkt abschwächen.

Quelle: ap

 
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