Bundestag beschließt Recht auf Auskunft Samenbanken müssen künftig Spender offenlegen

Berlin · Der Bundestag hat ein Gesetz verabschiedet, das Spenderkindern mehr Rechte einräumt: Sie sollen bei Samenbanken erfragen können, wer ihr leiblicher Vater ist. Dazu soll ein zentrales Spenderregister eingeführt werden. Sorge-, Unterhalts- oder Erbrechtsansprüche ergeben sich dadurch nicht.

Fragen und Antworten zur Samenspende
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Foto: dpa, Jan-Peter Kasper

Kinder, die aus Samenspenden hervorgegangen sind, haben künftig Anspruch auf Auskunft des biologischen Vaters. Dazu beschloss der Bundestag am Donnerstagabend mit den Stimmen der Regierungskoalition bei Enthaltung der Grünen und Linken die Einrichtung eines zentralen Samenspenderregisters beim Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI).

Damit solle den Kindern das Recht auf Kenntnis ihrer Abstammung garantiert werden, betonte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU). Eine ergänzende Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) schließt die gerichtliche Feststellung der rechtlichen Vaterschaft des Samenspenders aus und stellt ihn von Ansprüchen des Sorge-, Unterhalts- und Erbrechts frei - nicht zuletzt um die Bereitschaft zur Samenspende nicht zu gefährden.

Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung durch den Bundesrat. Es tritt 12 Monate nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft, also voraussichtlich Mitte 2018. Ab dann kann jede Person, die vermutet, mittels einer Samenspende gezeugt worden zu sein, auf Antrag Auskunft über die beim DIMDI gespeicherten Daten erhalten. Vor dem 16. Lebensjahr kann der Anspruch durch den gesetzlichen Vertreter geltend gemacht werden.

Die rechtspolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Katja Keul, kritisierte, dass der Auskunftsanspruch sich nur auf Samenbanken, nicht aber auf private Samenspender bezieht. Zugleich beklagte sie, dass durch die Änderung im BGB dem Kind das Recht genommen werde, die Vaterschaft des biologischen Vaters feststellen zu lassen. Dies sei verfassungsrechtlich "unhaltbar". Ein Antrag der Grünen, der eine Elternschaftsvereinbarung mit dem "Wunschvater" vorsah, fand keine Mehrheit.

Der Verein von Spenderkindern hatte bei grundsätzlicher Zustimmung die ergänzende Regelung deutlich kritisiert und gefordert, Samenspender wie bei einer Adoption auch ins Geburtsregister einzutragen. Nur so könnten unwissentliche Verbindungen zwischen Halbgeschwistern verhindert werden. Das Katholische Büro warnte davor, dass "eine willkürliche Elternschaft im Abstammungsrecht an Bedeutung gewinnt" und verwies auf die Verantwortung des biologischen Vaters.

(KNA)
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