Sammelabschiebung 20 Männer sollen zurück nach Afghanistan

Kabul/Berlin · Am Mittwoch soll es wieder eine Sammelabschiebung nach Afghanistan geben. Eigentlich wollten Bund und Länder nur noch Kriminelle, Gefährder und hartnäckige Identitätsverweigerer abschieben. Aber auf einige Menschen auf der Liste scheint das nicht zuzutreffen.

 Abgeschobene nach ihrer Landung in Kabul.

Abgeschobene nach ihrer Landung in Kabul.

Foto: dpa, htf

Trotz der drastisch verschlechterten Sicherheitslage in Afghanistan wollen Bund und Länder am Mittwoch um die 20 abgelehnte Asylbewerber nach Kabul abschieben. Bayern allein habe neun Menschen auf die Flugliste gesetzt, sagte der Chef des Bayerischen Flüchtlingsrates, Stephan Dünnwald, der Deutschen Presse-Agentur. Sieben säßen schon in Abschiebehaft.

Weiter sollen vier abgelehnte Asylbewerber aus Hamburg und vier aus Baden-Württemberg für den Flug gemeldet worden sein sowie ein Straftäter aus Rheinland-Pfalz und möglicherweise einer aus Nordrhein-Westfalen. Ein Straftäter aus Sachsen soll ebenfalls mitfliegen, wie die dpa erfuhr. Ob die Liste damit vollständig ist, blieb zunächst unklar.

Bei zwei jungen Männern aus Bayern hätten Amtsgerichte abgelehnt, sie in Abschiebegewahrsam zu nehmen, weil der Antrag nicht ausreichend begründet sei, sagte Dünnwald.

Bei einem dieser Fälle handele es sich um einen jungen Mann, der aus der Ausbildung abgeschoben werden solle, sagte Henrike Paede vom Bayerischen Elternverband. Sia Rahman Z. mache an einer Berufsfachschule in Lichtenfels die Ausbildung zum Assistenten für Ernährung und Versorgung. "Es hat geheißen, dass aus Schule und Berufsausbildung nur noch in extremen Ausnahmefällen abgeschoben werden soll", sagte Paede. Wieso hier eine Ausnahme vorliege, sei unklar. In einer Pressemitteilung fordert der Verband, die Abschiebung abzublasen.

Ein anderer Fall betrifft einen 1991 geborenen Afghanen, Barialai S., der seit 2010 in Deutschland sei, wie sein Anwalt Philipp Pruy sagte. Sein Mandat, der derzeit in Bayreuth lebt, gehöre in keine der drei Kriterien, die die Bundesregierung für Abschiebungen vorgesehen habe.

Nach einem massiven Bombenanschlag vor der deutschen Botschaft in Kabul im Mai hatten Bund und Länder Abschiebungen auf drei Gruppen beschränkt: Straftäter, Gefährder - also Menschen, denen die Polizei einen Terrorakt zutraut -, und jene, die "hartnäckig ihre Mitarbeit an der Identitätsfeststellung" verweigern.

Der Eilantrag gegen die Abschiebung des Mannes wurde von einem Verwaltungsgericht in Bayreuth am Dienstag abgelehnt, weil der Mann sein afghanisches Ausweisdokument "früher hätte vorlegen können", wie sein Anwalt die Begründung zusammenfasste. Flüchtlingsaktivisten kritisieren, dass "hartnäckige Identitätsverweigerung" von Behörden manchmal weit ausgelegt würde.

Abschiebungen nach Afghanistan sind umstritten, weil sich der Konflikt mit den radikalislamischen Taliban seit Ende der dortigen Nato-Kampfmission im Dezember 2014 drastisch verschärft hat. Die Vereinten Nationen hatten im August ihre Bewertung der Situation in Afghanistan entscheidend abgeändert - von einem Land in einer "Post-Konflikt-Situation" zu einem Land im aktiven Konflikt.

Bisher hat die Bundesregierung seit Dezember 2016 in sieben Sammelflügen 128 Männer nach Afghanistan zurückfliegen lassen.

(laha)
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