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Online-Durchsuchungen: Schäuble erwägt Änderung des Grundgesetzes

zuletzt aktualisiert: 04.04.2007 - 20:49

Düsseldorf (RPO). Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) denkt über eine Ergänzung des Grundgesetzes nach, die den Sicherheitsbehörden den heimlichen Zugriff auf Computer erlauben soll. Er habe seine Pläne bereits mit Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) besprochen.

"Wenn - worüber sich die Juristen streiten - in diesen Fällen Artikel 13 Grundgesetz, der die Unverletzlichkeit der Wohnung garantiert, berührt ist, brauchen wir womöglich hier eine Ergänzung, um diesen Eingriff auf eine verfassungsrechtlich sichere Grundlage zu stellen", sagte Schäuble dem "Handelsblatt". Über die rechtlichen Grenzen habe er bereits mit der Justizministerin gesprochen.

Schäuble verwies auf die Grundgesetzänderung bei der akustischen Wohnraumüberwachung. "Da wurde auch schon mal Artikel 13 ergänzt. Auch wenn es eine schwierige politische Auseinandersetzung darüber gab", sagte er.

Schäuble forderte zudem, Fingerabdrücke künftig nicht nur im Reisepass zu speichern, sondern auch bei den Passämtern zu hinterlegen. Der CDU-Politiker wies die Kritik des Koalitionspartners SPD zurück, der Eingriff in die Bürgerrechte sei unverhältnismäßig. Befürchtungen, die Daten könnten unkontrolliert von Sicherheitsbehörden abgerufen werden, seien unbegründet. "Es geht zunächst um die Dokumentensicherheit und die Rückkopplung mit den Passbehörden. Aber nur damit es nicht vernetzt werden kann, können wir die Daten doch nicht gleich vernichten", sagte er.

Quelle: afp

 
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