Tricks zur Fußball-WM: Schäuble lässt Soldaten-Einsatz bei Bundespolizei prüfen
zuletzt aktualisiert: 10.02.2006 - 12:57Berlin (rpo). Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) gibt sich noch nicht geschlagen: Sein Sprecher bestätigte, im Ministerium werde geprüft, ob es möglich ist, Soldaten der Bundeswehr zur Bundespolizei abzuordnen. Mit diesem Trick könnten sie ohne Verfassungsänderung zum Objektschutz eingesetzt werden.
Schäubles Sprecher Stefan Kaller bestätigte, "dass im Bundesinnenministerium geprüft wird, ob und inwieweit im geltenden Rechtsrahmen des Grundgesetzes eine Möglichkeit bestehen kann, Soldaten der Bundeswehr zur Bundespolizei abzuordnen". Diese Prüfung sei noch nicht abgeschlossen.
Der Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Konrad Freiberg, warnte Schäuble vor dem Versuch, nun mit "Tricks" sein Ziel zu erreichen. Der Minister laufe in diesem Fall Gefahr, "sich den Vorwurf des Starrsinns einzuhandeln". Schäuble solle endlich erkennen, dass der Einsatz der Bundeswehr für Polizeiaufgaben nicht nur fachlich unsinnig sei. Freiberg fügte hinzu: "Die Verfassung will das nicht, die Bundeswehr will das nicht, die Bevölkerung will das nicht - und große Teile der Politik auch nicht."
Ein Sprecher des Verteidigungsministeriums betonte, sein Haus stehe dieser Prüfung offen gegenüber. Er stellte aber klar, dass die Wahrnehmung polizeilicher Aufgaben durch die Bundeswehr während der Fußball-WM "nach wie vor nicht erwogen" werde. Verteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU) lehnt einen Einsatz von Soldaten während der WM im Gegensatz zu Schäuble ab.
Schäuble will Grundgesetzänderung
An sich schließt das Grundgesetz aus, dass die Bundeswehr im Inland hoheitliche Aufgaben der Polizei übernimmt. Zur WM sollen Soldaten daher bisher auch lediglich als Sanitäter unterstützend tätig werden sowie Aufgaben der Versorgung und Unterbringung übernehmen. Prinzipiell strebt Schäuble eine Grundgesetzänderung an, um diese Beschränkung aufzuheben. Er würde dafür aber Zweidrittel-Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat benötigen.
Kaller verwies im übrigen darauf, dass am Mittwoch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Luftsicherheitsgesetz erwartet wird. Man müsse abwarten, wie sich die Karlsruher Richter mit diesem Themenkomplex beschäftigen, ob sie sich auf den Einsatz der Luftwaffe gegen terroristische Angriffe aus der Luft beschränkten oder ob das Urteil weitere Anhaltspunkte zum Bundeswehreinsatz im Inneren gebe.
- RP ONLINE
- Kontakt
- AGB
- DATENSCHUTZ
- Impressum