Nach Entscheidung in Karlsruhe Schäuble stellt rasche Reform der Erbschaftsteuer in Aussicht

Berlin/Karlsruhe · Firmenerben müssen sich auf strengere Regeln und eine im Einzelfall höhere Besteuerung einstellen. Das Bundesverfassungsgericht erklärte am Mittwoch Teile der Verschonungsregeln für Betriebe bei der Erbschaftsteuer für verfassungswidrig.

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Es gab der Bundesregierung bis Mitte 2016 Zeit, das zu ändern. Das Gericht verlangte von größeren Unternehmen, sich künftig einer speziellen "Bedürfnisprüfung" zu unterziehen, wollen sie weiterhin in den Genuss von Steuernachlässen kommen. Kleinere Unternehmen mit bis zu 20 Mitarbeitern sollten nach dem Urteil ebenso wie alle anderen Firmen künftig nachweisen, dass sie nach dem Betriebsübergang Arbeitsplätze erhalten haben.

"Wir werden das Urteil jetzt gründlich prüfen und rasch gesetzgeberische Schritte einleiten", sagte Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) unserer Zeitung. "Das Gericht hat uns dafür Zeit bis Mitte 2016 gelassen. Ich nehme nicht an, dass wir diese Frist ausschöpfen werden. Im Übrigen gilt der Koalitionsvertrag. Das heißt, wir werden die Erbschaftsteuer nur so weit ändern, wie uns das Bundesverfassungsgericht das aufgibt."

Auch Nordrhein-Westfalens Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) begrüßte das Urteil. In den vergangenen Jahren seien "in einem Maß Privilegien geschaffen worden, die das Volumen steuerfreier Erbschaften und Schenkungen innerhalb von nur vier Jahren von dreieinhalb auf über 25 Milliarden Euro haben hochschnellen lassen", sagte er. Eine gerechte Beteiligung großer Erbschaften an den öffentlichen Kosten sehe anders aus. Der Chef der Bundessteuerberaterkammer, Horst Vinken, erwartet Mehrbelastungen vor allem für größere Firmen, die bald eine "Bedürfnisprüfung" vorlegen müssen. Dies betreffe Betriebe ab 250 Mitarbeitern.

(mar/qua)
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