Neue Vorschriften: Schäuble stopft Lücken im Datenschutz
VON STEFAN REKER - zuletzt aktualisiert: 16.03.2006 - 11:03Berlin (RP). Nach der Aufdeckung haarsträubender Sicherheitslücken beim Umgang mit geheimen Computerdateien will Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) noch in diesem Monat neue Vorschriften für den Geheimschutz in Bundesbehörden erlassen. Wie das Ministerium jetzt dem Haushaltsausschuss des Bundestags mitteilte, würden die Richtlinien für den Umgang mit Verschlusssachen (VS) „grundlegend überarbeitet“.
Mit einem Abschluss könne „im ersten Quartal 2006 gerechnet werden“. Außerdem soll in diesem Jahr ein neues Verschlüsselungs-Verfahren für den Schutz von Festplattenlaufwerken in „Geheim“-Computern verfügbar sein, heißt es in dem vertraulichen Bericht des Ministeriums, der unserer Zeitung vorliegt.
Zuvor hatte der Bundesrechnungshof (BRH) Alarm geschlagen. Seine Kontrollen bei 13 besonders sensiblen militärischen und zivilen Dienststellen brachten massive Mängel an den Tag. In den Computern der Bundesverwaltung sei die Sicherheit vertraulicher Daten „nicht gewährleistet“, warnte der BRH in einem Prüfbericht an den Haushaltsausschuss.
Wie die Prüfer feststellten, wurde bei der Alltagsarbeit an den Geheim-Computern zum Teil krass gegen elementare Sicherheitsvorschriften verstoßen. So könnten geheime Daten „unerkannt verändert oder gar entwendet werden“. In einigen hoch sensiblen Computersystemen fand der Rechnungshof „eine Vielzahl von unerlaubt installierten Programmen, z.B. Computerspiele“.
In einer „besonders sensiblen militärischen Dienststelle“ hatten rund 50 Personen uneingeschränkte Systemrechte für die Computer - und somit Zugriff auf Geheimdaten, die sie für ihre Arbeit gar nicht benötigten. Ein Mitarbeiter konnte sogar „auf die aktuellen dienstlichen Beurteilungen seiner Kollegen zugreifen“, heißt es in dem Bericht.
Diese „erheblichen Sicherheitsmängel“ im täglichen Betrieb stehen in krassem Gegensatz zu den hohen Kosten der technischen Schutz-Installationen. Da wurden ganze Rechenzentren in unterirdischen Bunkern untergebracht oder Computerräume aufwändig gegen ein mögliches „Abhören“ elektromagnetischer Strahlen geschützt. Doch auch teure Technik zur Zutrittskontrolle ist wenig wert, wenn das einmal überprüfte Personal danach unkontrolliert in den geheimen Datenbeständen machen kann, was es will.
Auch die Vernichtung von nicht mehr benötigten Disketten oder CD-Roms mit Geheimdaten war offenbar ungenügend organisiert. In einer Dienststelle fand der BRH rund 8000 Datenträger mit vertraulichem Material, die laut Vorschrift hätten vernichtet werden müssen. Der BRH kommt zu einem erschreckenden Fazit: „Die Kenntnisnahme hoch sensibler Daten durch Unbefugte kann daher als wahrscheinlich angesehen werden.“
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