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Heimliche Online-Durchsuchungen verboten: Schäuble will deutsches Recht ändern

zuletzt aktualisiert: 05.02.2007 - 13:18

Berlin (RPO). Wolfgang Schäuble fordert Änderungen des deutschen Rechts, damit die Polizei die Computer von Verdächtigen heimlich ausspionieren kann. Der Bundesgerichtshof hat solche verdeckten Online-Durchsuchungen untersagt. Schäuble will das nicht hinnehmen.

Laut Urteil des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe fehlt der Polizei für Online-Durchsuchungen die Rechtsgrundlage. Bundesinnenminister Schäuble will das nicht hinnehmen. Es müsse eine "zeitnahe Anpassung der Strafprozessordnung" erfolgen, forderte der CDU-Politiker.

"Aus ermittlungstaktischen Gründen ist es unerlässlich, dass die Strafverfolgungsbehörden die Möglichkeit haben, eine Online-Durchsuchung nach entsprechender richterlicher Anordnung verdeckt durchführen zu können", erklärte Schäubles Ministerium. Mit verdecktem Zugriff auf Computer-Festplatten könnten regelmäßig wichtige weitere Ermittlungsansätze gewonnen werden.

Die Linksfraktion begrüßte das Urteil des BGH als "Glücksfall für die Bürgerrechte und für jeden, der einen internetfähigen Computer nutzt". Ihr Innenpolitik-Experte Jan Korte forderte Schäuble auf, diese juristische Schlappe zum Anlass für eine Kehrtwende in seiner Politik zu vollziehen.

Auch die FDP begrüßte es, dass die Grundrechte der Bürger mit dem Urteil gestärkt und den Ermittlungsbehörden klare Grenzen aufgezeigt werden.

Der parlamentarische Geschäftsführer Jörg van Essen wies darauf hin, dass eine heimliche Online-Überwachung mit einer öffentlichen Hausdurchsuchung nicht vergleichbar sei.

"Der Grundrechtseingriff ist bei der Online-Überwachung ungleich größer", so van Essen. Deshalb dürfe sie nicht zu einer polizeilichen Standardmaßnahme werden, sondern nur dann zur Anwendung kommen, wenn alle anderen Ermittlungsmethoden erfolglos geblieben seien.

Der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Konrad Freiberg, unterstrich die "Notwendigkeit, bei schweren Verbrechen wie zum Beispiel Kinderpornografie oder terroristischen Vorbereitungshandlungen Festplatten von Tatverdächtigen online durchsuchen zu können".

Mehr und mehr Kriminalität werde im Internet geplant, verabredet, vorbereitet oder begangen. Ermittlungen müssten daher auch im virtuellen Wohn- oder Arbeitsraum möglich sein. Freiberg forderte den Gesetzgeber auf, schnellstmöglich für eine klare Rechtsgrundlage für die Polizei zu sorgen.

Quelle: ap

 
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